Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 6

Beschluss:

 

Die Gemeinde Bubenreuth übernimmt die Kosten für die teilweise transparente Ausführung der Lärmschutzwände entlang des Bahnsteigs der S-Bahn-Haltestelle, und zwar im Bereich der Eisenbahnüberführung und in dem südlich anschließenden Bereich, soweit dort die Wandhöhe 5,0 m ü. SO beträgt. Die dafür aufzuwenden Mehrkosten gegenüber einer Ausführung in Aluminium in Höhe von ca. 27.500 EUR (185 m2 * 150,00 EUR/m2) übernimmt die Gemeinde Bubenreuth. Die Verwaltung wird ermächtigt, eine entsprechende Vereinbarung mit der DB-Projektbau GmbH bzw. mit der sonst zuständigen Stelle der Bahn zu treffen.


Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Bubenreuth wurde mit Schreiben der „Planungsgemeinschaft ABS Nürnberg-Forchheim“ vom 02.12.2011 davon unterrichtet, dass die im Ortsbereich von Bubenreuth vorgesehenen Lärmschutzwände nach Festlegung der Bahn und entsprechend deren Regelwerk aus Aluminium-Kassettenelementen mit gedeckten Farben – von unten nach oben heller werdend – gestaltet werden. Lediglich die Farbe konnte von der Gemeinde noch ausgewählt werden. Da die Wände im Süden des Ortes über die Gemarkungsgrenze hinausgehen (bis kurz vor den Burgbergtunnel), wurde vereinbart, die Erlanger Farbgestaltung mit Grautönen auch in Bubenreuth zu übernehmen.

 

Die Lärmschutzwände werden im Baukastensystem errichtet. Ein Wandelement ist als Regelelement 0,5 m hoch und 5,0 m lang, auf der Brücke über die Kreisstraße ERH 24 – im Bereich der S-Bahn-Haltestelle – sind die Elemente abweichend nur 2,5 m lang.

 

Im Planfeststellungsverfahren hatten wir die Forderung erhoben, die Lärmschutzwände im Bereich des S-Bahn-Haltepunktes und somit auch im Bereich der Eisenbahnbrücke über die Kreisstraße transparent oder teiltransparent auszuführen, und dies damit begründet, dass so die Einsehbarkeit des Bahnsteigs nicht so stark beeinträchtigt würde wie durch eine Metallwand, was der Sicherheit der Fahrgäste dienen und Vandalismus vorbeugen dürfte. Auch bliebe die Blickbeziehung aus dem Ort in den Regnitzgrund wenigstens an dieser Stelle erhalten. Wir sind mit unseren diesbezüglichen Forderungen beim Eisenbahnbundesamt aber leider nicht durchgedrungen, so dass die Bahn berechtigt ist, überall im Ortsbereich von Bubenreuth nur die üblichen Aluminiumwände zu errichten.

 

Wir haben jedoch die oben genannte Planungsgemeinschaft gebeten zu ermitteln, ob und gegebenenfalls zu welchen Konditionen die Lärmschutzanlage im Bereich der Haltestelle und darüber hinaus teilweise transparent ausgeführt werden könnte.

 

Die Einsatzmöglichkeiten transparenter Elemente wurden nun durch das von der Bahn beauftragte Büro Möhler + Partner schalltechnisch geprüft. Es kommt zu dem Ergebnis, dass im Bereich des Bahnsteigs die dort dem Ort zugewandte 5 m hohe Lärmschutzwand über der Unterführung der Kreisstraße ab einer Höhe von 1,5 m und im südlich daran anschließenden Bereich ab einer Höhe von 4,0 m transparent gestaltet werden könnte (die genannten Höhenangaben bezeichnen die „Höhe über Schienenoberkante“). Nördlich und südlich des Bahnsteigs sinkt die Wandhöhe auf 4,5 m und dann auf 4,0 m; dort ließe sich die Wand oberhalb von 3,5 m durchsichtig ausführen. Allerdings ist zu bedenken, dass in diesen Bereichen zwischen den beiden inneren Gleisen eine weitere 4,0 m hohe undurchsichtige Wand errichtet werden wird.

 

Würden an allen Stellen, wo es schalltechnisch möglich wäre, transparente Elemente eingesetzt, entstünden nach Angabe der Planungsgemeinschaft gegenüber der normalen Alu-Ausführung Mehrkosten von 52.800 EUR (ca. 150 EUR/m²), die zu Lasten der Gemeinde gingen. Die von der Gemeinde aufzubringenden Gesamtkosten reduzieren sich entsprechend, soweit es bei der Verwendung von Alu-Elementen, also dem Regelausbau, verbleibt.

 

In der Aussprache wird teils erwogen, die Angelegenheit zurückzustellen, um vor einer Entscheidung Beispiele von Bahn-Lärmschutzwänden in Augenschein nehmen zu können, teils wird die Auffassung vertreten, im Interesse des Ortsbildes soviel transparente Elemente einzusetzen, wie möglich. Letztlich verständigt sich der Gemeinderat dann doch auf den Vorschlag der Verwaltung und beschließt wie folgt:

 


Anwesend:

13

/ mit

7

gegen

6

Stimmen