Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Carport auf einer Teilfläche des Grundstücks Fl.-Nr. 110/12, Nähe Binsenstraße 9, wird erteilt. Für das Vorhaben sind zwei Stellplätze auf dem Baugrundstück zu errichten.


Sachverhalt:

 

Der vorliegende Antrag auf Baugenehmigung entspricht dem Antrag auf Vorbescheid, der in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 24.04.2012 bereits behandelt wurde. Das gemeindliche Einvernehmen wurde damals nicht erteilt, da der Ausschuss der Meinung war, dass sich die Art der Bebauung nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen würde, außerdem die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht gewahrt würden und eine mögliche Beeinträchtigung des Ortsbildes durch eine nicht gewollte Bebauung in zweiter Reihe zu befürchten wäre.

 

Die Baugenehmigungsbehörde kann sich der Argumentation der Gemeinde nicht anschließen und verweist darauf, dass die Gemeinde ihr Einvernehmen nur aus städtebaulichen Gründen gem. § 36 Abs. 2 BauGB hätte verweigern dürfen. Diese Gründe liegen hier aber nicht vor, so dass das Einvernehmen zu Unrecht versagt wurde (siehe auch vorherigen TOP).

 

Auf Grund der vom Landratsamt Erlangen-Höchstadt ausführlich vorgebrachten Argumentation wird empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen auch dem vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung – der im wesentlichen dem bereits gestellten Antrag auf Vorbescheid entspricht – zu erteilen.


Anwesend:

7

/ mit

7

gegen

0

Stimmen