Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bebauungsvorschlag von N.N. zur Errichtung von 5 Reihenhäusern auf dem Grundstück Fl.-Nr. 485/273, Damaschkestraße 74, kann nicht in Aussicht gestellt werden, da der Bau- und Umweltausschuss der Meinung ist, diese Art der Bebauung fügt sich nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Außerdem steht zu befürchten, dass die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht gewahrt werden und schlimmstenfalls sogar das Ortsbild durch die zu dichte Bebauung beeinträchtigt wird. So kann sich der Bau- und Umweltausschuss auf dem o.g. Grundstück auch nur max. 2 Wohneinheiten, also zwei Doppelhaushälften oder 2 freistehende Einfamilienhäuser, vorstellen.

 

Um Probleme dieser Art in Zukunft zu vermeiden wird vorgeschlagen, das Areal zwischen der ehemaligen Firma Dimbath und dem Hochhaus zu beiden Seiten der Damaschkestraße in die anstehende Überarbeitung/Änderung des Bebauungsplanes „Südhang“ mit aufzunehmen.


Sachverhalt:

 

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bubenreuth in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Die weitere Bebauung richtet sich daher nach § 34 BauGB „Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile“.


Anwesend:

7

/ mit

7

gegen

0

Stimmen