Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung und zum Umbau des bestehenden Gewerbebetriebes in ein Mietshaus mit 3 Wohneinheiten und 6 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 485/225, Garagenweg 5 kann in Aussicht gestellt werden, da generell keine Bedenken gegen eine Umnutzung von (leerstehendem) Gewerbegebäude in Wohngebäude bestehen, wenn die Vorgaben des § 34 BauGB eingehalten werden. Dies trifft – vor allem, da es sich um ein Bestandsgebäude handelt – nach den nun durchgeführten Umplanungsmaßnahmen zu. Auch von Seiten der Feuerwehr bestehen keine Bedenken mehr wegen des Brandschutzes. Allerdings wird gefordert, dass die Parkplätze 5 und 6 gegen ein unbeabsichtigtes Losrollen der Fahrzeuge ausreichend gesichert werden. Aus den oben dargelegten Gründen erscheint die Umwandlung des bestehenden Gewerbebetriebes in ein Mehrfamilienhaus mit 3 Wohneinheiten und 6 Stellplätzen denkbar und das gemeindliche Einvernehmen kann in Aussicht gestellt werden.


Sachverhalt:

 

Der Vorgang wurde in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 12.06.12 bereits behandelt. Damals konnte das gemeindliche Einvernehmen aber nicht in Aussicht gestellt werden, da unter anderem die Zahl der Wohneinheiten, die Stellplatzfrage, der Brandschutz oder die Freiflächengestaltung (Kinderspielplätze) nicht zufriedenstellend gelöst war. Aus diesem Grunde wurde in der Sitzung gleich ein Ortstermin einberaumt, um den Ausschussmitgliedern die Gelegenheit zu geben, die Situation vor Ort zu begutachten.

 

Der Ortstermin fand am 16.06.12 vor dem Anwesen Garagenweg 5 statt. Zusammen mit den anwesenden Gemeinderatsmitgliedern, dem Antragsteller und Herrn Stumpf von der Freiwilligen Feuerwehr konnte mit dem Bauwerber eine einvernehmliche Lösung gefunden werden (siehe beiliegenden Aktenvermerk zum Ortstermin am 16.06.12). Diese Lösungsansätze haben ihren Eingang in die nun vorliegende, überarbeitete Fassung des Antragstellers gefunden. Die wichtigsten Maßnahmen bestehen

 

  • in der Reduzierung von 5 auf 3 Wohneinheiten
  • in der geänderten Situierung der jetzt nur noch erforderlichen 6 Stellplätze
  • in der Verbesserung der Zugangsmöglichkeiten zu den einzelnen Wohnungen
  • in der Verbesserung des Brandschutzes durch die freiwillige Errichtung von Aufstieghilfen für die Feuerwehr und die zur Verfügungstellung eines ca. 50 cm breiten Grundstückstreifens zur Verbreiterung der als Anfahr- und Aufstellfläche für die Feuerwehr dienenden Straße „Garagenweg“
  • in der Anlage eines Kinderspielplaztes

 

Da das geplante Bauvorhaben im Geltungsbereich des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bubenreuth in einem Gebiet ohne Bebauungsplan liegt, regelt sich die Bebauung nach den Vorgaben des § 34 BauGB bzw. im Hinblick auf die geplante Nutzungsänderung nach den Festsetzungen des § 6 der Baunutzungsverordnung (BauNVO). Im Flächennutzungsplan ist das Baugrundstück als Mischgebiet (MI) ausgewiesen, daher bestehen generell keine Bedenken gegen eine Umnutzung von (leerstehendem) Gewerbegebäude in Wohngebäude, wenn die Vorgaben des § 34 BauGB eingehalten werden. Da es sich um ein Bestandsgebäude handelt, erübrigen sich die Fragen nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll. Auch das Gebot des Einfügens in die nähere Umgebung, die Beeinträchtigung des Ortsbildes und die Frage der gesicherten Erschließung dürften letztendlich als erfüllt gelten. Nach den oben erläuterten Umplanungsmaßnahmen sind auch die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse erfüllt und den Bedürfnissen des Brandschutzes ist Genüge getan.

 

Aus den dargelegten Gründen erscheint die Umwandlung des bestehenden Gewerbebetriebes in ein Mehrfamilienhaus mit 3 Wohneinheiten und 6 Stellplätzen denkbar und das gemeindliche Einvernehmen könnte in Aussicht gestellt werden.


Anwesend:

7

/ mit

7

gegen

0

Stimmen