Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1

Beschluss:

 

Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen, Parkplätzen und Grünanlagen vom 10. August 2005 soll wie folgt geändert werden:

 

§ 7 Absatz 2 Nummer 1

 

1.1  Buchstaben a bis h:
Anhebung des Gemeindeanteils von derzeit 20 v. H. auf 35 v. H.

1.2  Buchstaben a bis h:
Anhebung des Gemeindeanteils von derzeit 50 v. H. auf 60 v. H. bzw. von 35 v. H. auf 45 v. H.

1.3  Buchstaben a bis h:
Anhebung des Gemeindeanteils von derzeit 70 v. H. auf 75 v. H. bzw. von 45 v. H. auf 50 v. H.

Die Änderungen sollen rückwirkend zum 10. August 2005 angewandt werden.


Wortprotokoll:

 

Auf den dieser Niederschrift beigefügten gemeinsamen Antrag der Fraktionen der CSU und SPD vom 14.05.2012 betreffend die Straßenausbaubeitragssatzung wird Bezug genommen.

 

Der Vorsitzende gibt zunächst bekannt, dass zu den Ausbaukosten der Rathsberger Steige auch die Anlieger der Waldstraße herangezogen werden müssen, da es sich bei der Rathsberger Steige und der Waldstraße nach Auskunft der Fachstellen Landratsamt Erlangen-Höchstadt und Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband um eine gemeinsame Anlage im Sinne des Straßenausbaubeitragsrechtes handelt.

 

GRM Karl und GRM Schäfer begründen den gemeinsamen Antrag von CSU- und SPD-Fraktion zur Änderung der Straßenausbaubeitragssatzung (Satzung über die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen, Parkplätzen und Grünanlagen), über den der Vorsitzende abstimmen lässt.


Anwesend:

15

/ mit

14

gegen

1

Stimme

(Erster Bürgermeister Greif bittet zu vermerken, dass er mit „Nein“ gestimmt hat.)