Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

Den Anträgen der Katholischen Kirchenstiftung „Maria Heimsuchung“ vom 27.04.2012 und des „Musikkindergarten Bubenreuth e.V.“ vom 06.02.2012 wird entsprochen. Die Gemeinde Bubenreuth fördert bis zu sieben Kinder im katholischen Kindergarten St. Marien und bis zu drei Kinder im Musikkindergarten im gesamten Kindergartenjahr 2012/13 als Krippenkinder, und zwar auch dann, wenn sie im Laufe des Kindergartenjahres, gerechnet ab dem 01.10.2011, das dritte Lebensjahr vollenden. Eine finanzielle Unterdeckung der einzelnen Gruppen durch das Erreichen des Kindergartenalters der jeweiligen Kinder soll damit verhindert werden.

 


Sachverhalt:

 

Mit Beschlüssen des Gemeinderates von Bubenreuth vom 24.07.2007 bzw. vom 04.09.2007 sowie den Beschlüssen über die Verlängerung um ein weiteres Jahr vom 16.09.2008, 07.07.2009, 18.05.2010 und 28.06.2011 wurde den beiden örtlichen Kindergärten eine Förderung von Kindern unter drei Jahren mit Gewichtungsfaktor 2,0 für das gesamte Kindergartenjahr genehmigt, und zwar auch dann mit diesem Gewichtungsfaktor und für das vollständige Kindergartenjahr, wenn das jeweilige Kind im Laufe des Kindergartenjahres (Betreuungsjahres) das dritte Lebensjahr vollendet.

 

Beide Einrichtungen haben eine Verlängerung dieser Regelung für das Kindergartenjahr 2012/13 beantragt.

 

Nach dem derzeitigen Kenntnisstand ist durch diese Förderung eine Auslastung der beiden Kinderkrippen in Bubenreuth nicht gefährdet.

 


Anwesend:

15

/ mit

15

gegen

0

Stimmen