Beschluss:
Den Anträgen der
Katholischen Kirchenstiftung „Maria Heimsuchung“ vom 27.04.2012 und des
„Musikkindergarten Bubenreuth e.V.“ vom 06.02.2012 wird entsprochen. Die
Gemeinde Bubenreuth fördert bis zu sieben Kinder im katholischen Kindergarten
St. Marien und bis zu drei Kinder im Musikkindergarten im gesamten
Kindergartenjahr 2012/13 als Krippenkinder, und zwar auch dann, wenn sie im
Laufe des Kindergartenjahres, gerechnet ab dem 01.10.2011, das dritte
Lebensjahr vollenden. Eine finanzielle Unterdeckung der einzelnen Gruppen durch
das Erreichen des Kindergartenalters der jeweiligen Kinder soll damit
verhindert werden.
Sachverhalt:
Mit Beschlüssen des
Gemeinderates von Bubenreuth vom 24.07.2007 bzw. vom 04.09.2007 sowie den
Beschlüssen über die Verlängerung um ein weiteres Jahr vom 16.09.2008,
07.07.2009, 18.05.2010 und 28.06.2011 wurde den beiden örtlichen Kindergärten
eine Förderung von Kindern unter drei Jahren mit Gewichtungsfaktor 2,0 für
das gesamte Kindergartenjahr genehmigt, und zwar auch dann mit diesem Gewichtungsfaktor
und für das vollständige Kindergartenjahr, wenn das jeweilige Kind im Laufe des
Kindergartenjahres (Betreuungsjahres) das dritte Lebensjahr vollendet.
Beide Einrichtungen
haben eine Verlängerung dieser Regelung für das Kindergartenjahr 2012/13
beantragt.
Nach dem derzeitigen
Kenntnisstand ist durch diese Förderung eine Auslastung der beiden
Kinderkrippen in Bubenreuth nicht gefährdet.
Anwesend: |
15 |
/ mit |
15 |
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Stimmen |