Beschluss:

 

Der Gemeinderat bildet aus seinen Reihen eine Arbeitsgruppe, die die Grundlagen für eine Seniorenvertretung in der Gemeinde Bubenreuth erarbeitet. Alle Fraktionen und auch das fraktionslose Gemeinderatsmitglied können und sollen sich an der Arbeitsgruppe beteiligen.


Wortprotokoll:

 

Der Vorsitzende bezieht sich auf ein an ihn gerichtetes Schreiben von Landrat Irlinger, mit dem die Gemeinde noch einmal aufgefordert wird zu prüfen, ob eine formale Interessensvertretung für die Belange der älteren Mitbürger nun auch in Bubenreuth zu schaffen wäre, wie sie in anderen Gemeinden des Landkreises schon eingerichtet worden ist. Dabei könne es sich um einen Seniorenbeauftragten im Gemeinderat handeln oder auch um ein gesondertes Gremium wie einen „Seniorenbeirat“. Der Vorsitzende verweist darauf, dass es in Bubenreuth bereits einen funktionierenden „Seniorenclub“ gibt, der sich der Belange der älteren Generation annimmt, und auch ein Besuchsdienst im Altenheim tätig ist. Er habe vermeiden wollen, dass parallele oder gar konkurrierende Strukturen entstehen.

 

Seitens der CSU-Fraktion wird kein unmittelbarer Handlungsbedarf gesehen. Die FW-Fraktion anerkennt die Notwendigkeit einer Vertretung der Jugendlichen im Gemeinderat in der Person der Jugendbeauftragten, angesichts der vielen Aktivitäten und des Organisationsgrades der Senioren sei für sie aber kein gesonderter, aus der Mitte des Gemeinderats berufener Beauftragter erforderlich, der eher als Bevormundung betrachtet werden könne. Gegebenenfalls solle der Leiter des Seniorenclubs, Herr Pfarrer Rüß, als Seniorenbeauftragter eingesetzt werden.

 

Die SPD-Fraktion verweist darauf, dass sie schon vor vier Jahren einen Antrag zur Einrichtung einer Seniorenvertretung eingebracht habe, der aber von der Mehrheit der anderen im Gemeinderat vertretenen Fraktionen abgelehnt worden sei.

 

In der weiteren Aussprache wird die Frage aufgeworfen, welche Funktion und Aufgabe ein Seniorenbeauftragter haben solle und ob es nicht sinnvoller wäre, ein Gremium statt einer Einzelperson einzusetzen. Auch dürfe die Zuständigkeit der Stelle nicht nur auf die Gruppe der älteren Einwohner beschränkt werden, sondern solle sich auch auf alle Belange des demografischen Wandels – auch der Ortsentwicklung – erstrecken und die besonderen Interessen der Behinderten berücksichtigen.

 

GRM Winkelmann erklärt sich im weiteren Verlauf bereit, in einer Arbeitsgruppe mitzuwirken, die sich mit den genannten Fragestellungen befasst.

 

Schließlich formuliert das Gremium einvernehmlich folgenden

 

 


Anwesend:

12

/ mit

12

gegen

0

Stimmen