Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid von N.N. zur Errichtung eines zusätzlichen Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 110/12, Nähe Binsenstraße 9, kann nicht in Aussicht gestellt werden, da der Bau- und Umweltausschuss – wie in den zurückliegenden 10 Jahren auch – der Meinung ist, diese Art der Bebauung fügt sich nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Außerdem steht zu befürchten, dass die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht gewahrt werden und schlimmstenfalls sogar das Ortsbild durch die zu dichte Bebauung beeinträchtigt wird. Eine sog. „Bebauung in zweiter Reihe (Hinterliegergrundstücke)“ ist zudem nicht mit den Vorstellungen der Gemeinde über eine ordentliche bauliche Entwicklung des Innenbereichs des Ortes in Einklang zu bringen.

 


Sachverhalt:

 

Das vorliegende Bauvorhaben wurde bereits in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 27.03.2012 als Bebauungsvorschlag behandelt. Obwohl in der vorliegenden Ausführung als Antrag auf Vorbescheid leicht abgewandelt (Zufahrt), gelten die bereits getroffenen Feststellungen zum Bebauungsvorschlag auch jetzt weiter.


Anwesend:

6

/ mit

6

gegen

0

Stimmen