Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Stellplatz auf dem Grundstück Fl.-Nr. 35 (TF), Nähe Birkenallee 1, wird – so wie beantragt – erteilt.


Sachverhalt:

 

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Es ist lt. rechtskräftigem Flächennutzungsplan der Gemeinde Bubenreuh als dörfliches Mischgebiet (MD) eingestuft.

 

Die Zulässigkeit eines Vorhabens innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile bemisst sich nach den Vorgaben des § 34 Abs. 1, 2 BauGB. Aus den vorgelegten Unterlagen sind keine Gründe ersichtlich, die eine Bebauung ausschließen würden. Die beabsichtigte Zufahrt auf die Kreisstraße wurde von der Antragstellerin mit dem Landratsamt im Vorfeld abgeklärt und von dort aus bestehen keine Bedenken. Eine klassische „Hinterliegerbebauung“ liegt nach Meinung der Verwaltung hier ebenfalls nicht vor, da das Grundstück von zwei Seiten/Straßen aus anfahrbar ist. Das gemeindliche Einvernehmen sollte erteilt werden.


Anwesend:

6

/ mit

6

gegen

0

Stimmen