Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung von 3 Einfamilienhäusern und 4 Doppelhaushälften auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 485/28 und 485/396, Am Sandberg, kann momentan noch nicht in Aussicht gestellt werden. Die Gemeinde Bubenreuth arbeitet gerade an einer Überplanung des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Südhang“ und es ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abzusehen, ob der vorgelegte Bebauungsvorschlag diesen Planungen entspricht oder gar zuwider läuft. Der Bebauungsvorschlag soll aber dem mit der Überarbeitung des Bebauungsplanes beauftragten Planungsbüro zugeleitet werden mit der Bitte, die Belange der Antragsteller – so weit möglich – mit zu berücksichtigen. Die Angelegenheit kann dann zu gegebener Zeit ohne Einschalten des Bau- und Umweltausschusses direkt dem Plenum zur weiteren Beratung und ggfs. Beschlussfassung zugeleitet werden.


Sachverhalt:

 

Das Baugrundstück liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Südhang“; es entspricht nicht dessen Festsetzungen. Eine Veränderungssperre ist zwar nicht erlassen, jedoch ist mit Zustimmung des Gemeinderates die Überarbeitung dieses Bebauungsplanes bereits in Gange. Bevor eine Befreiung von den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes in Aussicht gestellt wird, sollte geprüft werden, ob die beabsichtigte Bebauung mit den Vorstellungen des Gemeinderates über die Gestaltung des Baugebietes „Südhang“ in Einklang zu bringen ist. Hierzu wird dem Bau- und Umweltausschuss der o.g. Bebauungsvorschlag zur Vorberatung vorgelegt. Er sollte, mit einer entsprechenden Stellungnahme, zuständigkeitshalber an den Gemeinerat zur abschließenden Beratung und Beschlussfassung weitergeleitet werden.


Anwesend:

6

/ mit

6

gegen

0

Stimmen