Abstimmung: Ja: 7, Nein: 8, Enthaltungen: 1

Antrag:

 

„Wir beantragen hiermit für dieses Gebiet (die Formulierung „dieses Gebiet“ bezieht sich auf die im vorangehenden Text des Schreibens als „Gebiet westlich des Rothweihers“ bezeichnete Fläche; Anm. des Verfassers) das Änderungsverfahren beim Flächennutzungsplan und das Bebauungsplanaufstellungsverfahren Rothweiher bis zum Vorliegen der Ergebnisse der Lärmkartierung und einer evtl. Finanzierung notwendiger Lärmschutzmaßnahmen und der abschließenden Beratung über die Verkehrsanbindung ruhen zu lassen.“


Wortprotokoll:

 

Die SPD-Fraktion hat mit dem als Anlage beigefügtem Schreiben vom 13.03.2012 den unten wiedergegebenen Antrag gestellt und ihn wie folgt begründet:

 

„Noch ist nicht bekannt, wie sich die kumulierte Schallemission von Eisenbahn, Staatsstraße und Autobahnauffahrt zur A73 auf die geplante Fläche Rothweiher auswirkt. Sollten als Ergebnis der Lärmkartierung (eine solche mit ergänzender städtebaulicher Bewertung hat der Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung am 28.02.2012 in Auftrag gegeben; Anm. d. Verf.) größere Schallschutzmaßnahmen erforderlich sein, so ist dies in der Planung aber auch bei der Finanzierung zu berücksichtigen. Da wir mit den knappen Haushaltsmitteln sorgfältig umgehen wollen, ist es sinnvoll, die Planungen bis zum Ergebnis der Schalluntersuchungen ruhen zu lassen, um unnötige Planungskosten zu vermeiden.“

 

In der Aussprache trägt GRM Karl den Inhalt des Schreibens vom 13.03.2012 vor und ersetzt in der Begründung und im Text des Antrags die Formulierung „ruhen zu lassen“ durch die Worte „vorläufig auszusetzen“.

 

Nach ausführlicher Diskussion beschließt der Gemeinderat über den nachfolgend wörtlich wiedergegebenen Antrag:


Anwesend:

16

/ mit

7

gegen

8

Stimmen

Damit ist der Antrag abgelehnt. Beratung und Beschlussfassung ohne Bürgermeister Greif.