Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 7, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Die Bedenken der Bürgerversammlung hinsichtlich eines Verbrauchs bisher nicht für eine Bebauung vorgesehener landwirtschaftlicher Flächen, der mit der für die Aufstellung des Bebauungsplans erforderlichen Änderung des Flächennutzungsplans bewirkt wird, werden zur Kenntnis genommen. Wie der Sachverhaltsdarstellung zu entnehmen ist, gibt es jedoch momentan keine Alternativen, die es ermöglichen, auf andere Weise kurzfristig in nennenswertem Umfang Bauland bereitzustellen.


Sachverhalt:

 

In der Bürgerversammlung am 08.03.2012 wurden unter TOP 1 neben den beschlussmäßig behandelten Anträgen Bedenken und Anregungen geäußert:

 

So wenden sich Bürger gegen die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplans und gegen die Aufstellung des Bebauungsplans „Rothweiher“, weil sie andere, innerörtliche bzw. zentrale Bereiche von Bubenreuth vorrangig einer Bebauung zugeführt sehen möchten.

 

Auch die Regierung von Mittelfranken als Höhere Landesplanungsbehörde hat angemahnt, dass sich die gemeindliche Bauleitplanung gemäß § 1 Abs. 4 BauGB an die Ziele der Raumordnung anzupassen hat und dass diese Ziele auch nicht im Wege der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB überwunden werden können. So sind es Ziele des Landesentwicklungsprogramms, den Flächen- und Ressourcenverbrauch in allen Landesteilen zu reduzieren und zur Verringerung der Inanspruchnahme von Grund und Boden vorrangig die vorhandenen Potentiale (Baulandreserven, Nachverdichtung, Brachflächen und leerstehende Bausubstanz) zu nutzen. Die Gemeinde konnte zwischenzeitlich darlegen, dass momentan keine vorrangig nutzbaren Potentiale vorhanden sind, so dass die Regierung von Mittelfranken diesbezüglich kein Hindernis für die Fortführung der Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan und die Änderung des Flächennutzungsplans mehr sieht. Die Argumentation der Gemeinde ist nachfolgend noch einmal dargestellt:

 

Einzelne freie Baugrundstücke sind in ausgewiesenen Baugebieten zwar noch vorhanden, sie werden von den Eigentümern aber für eigene Zwecke bevorratet und nicht verkauft. Das Gleiche gilt für bebaubare Grundstücke oder Teilflächen von Grundstücken im bebauten Ortsbereich (also für die klassischen „Baulücken“). Der Gemeinde fehlt eine rechtliche Handhabe, dass diese im Privatbesitz befindlichen Grundstücke einer Bebauung zugeführt werden.

 

Weitere Potentiale sind nicht vorhanden, insbesondere besteht in Bubenreuth-Süd nur in untergeordnetem Umfang die Möglichkeit einer Nachverdichtung, die städtebaulich noch vertretbar wäre. Innerörtliche Brachflächen einer aufgegebenen baulichen Nutzung, die einer Wohnnutzung zugeführt werden könnten, stehen ebenfalls nicht zur Verfügung.

 

So bedarf es der Ausweisung eines neuen Baugebiets, um der anhaltenden Nachfrage nach Bauland gerecht zu werden. Nennenswerte Reserven für Wohnbauland zeigen sich nur noch im Bereich der „Posteläcker“ und in Bubenreuth-Nord. Allerdings können diese vorhandenen Potentiale bis auf weiteres nicht genutzt werden, wie nachfolgend noch ausgeführt wird:

 

Soweit es die rund 11 ha großen sogenannten „Posteläcker“ zwischen der Geigenbauersiedlung und der katholischen Kirche betrifft, stellt sich ein massives Lärmproblem. Das Gebiet grenzt an drei vielbefahrene Verkehrswege: eine Fern- und S-Bahnlinie, eine Autobahn und eine Staatsstraße, die jeweils bisher keinerlei Lärmschutz aufweisen. Die Bahn wird zwar im Zuge des voraussichtlich bis 2021 anstehenden Ausbaus der Bahnstrecke um zwei weitere Gleise zumindest den nach der Verkehrslärmschutz-Verordnung erforderlichen Lärmschutz in Form von Schutzwänden erstellen, der aber nicht ausreicht, um eine Wohnbebauung zu ermöglichen. So muss die Gemeinde eine zusätzliche, bzw. mit der Bahn gemeinsam eine wirksamere Lärmschutzanlage errichten. Die Ausweisung eines Baugebiets und die dafür erforderlichen Planungen und Maßnahmen der Gemeinde Bubenreuth können – jedenfalls momentan – am Bahnausbau wegen dessen unsicheren weiteren Fortgangs nicht ausgerichtet werden.

 

Der Ausweisung des 3,2 ha großen Gebiets „Hirtenhausäcker“ (nördlich des Friedhofs, südlich der Kreisstraße nach Bräuningshof) stehen Eigentümerinteressen entgegen. So wünschen mit größeren Flächen dort vertretene Eigentümer bis auf weiteres keine Baulandausweisung. Das Gleiche gilt für die noch unbeplante ca. 1 ha große Fläche an der Straße „Am Entlesbach“ und die weitere unbeplante ca. 0,5 ha große Fläche an der Waldstraße in der Nähe des Rat­hauses.

 


Anwesend:

16

/ mit

8

gegen

7

Stimmen

Beratung und Beschlussfassung ohne Bürgermeister Greif