Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einverständnis gem. Art. 15 Abs. 1 DSchG für Baumaßnahmen im Zusammenhang mit dem Ersatzneubau der 110-kV-Leitung Nürnberg-Ebensfeld der Deutschen Bahn wird erteilt, da im Rahmen der Träger öffentlicher Belange auch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege von Amts wegen durch das Landratsamt mit beteiligt ist und der Gemeinde keine weiteren Erkenntnisse über konkrete Bodendenkmäler in diesem Bereich vorliegen. Sollten während der Baumaßnahmen dennoch Hinweise auf Bodendenkmäler etc. zu Tage treten, so sind umgehend das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege und die Gemeinde Bubenreuth zu verständigen.

 


Sachverhalt:

 

Im Zusammenhang mit dem Ersatzneubau der 110-kV-Leitung Nürnberg-Ebensfeld der Deutschen Bahn sollen auch die einzelnen Masten erneuert werden. Diese liegen teilweise in einem Gebiet, in dem Bodendenkmäler vermutet werden; gesicherte Erkenntnisse hierüber liegen aber leider nicht vor.

 

Da im Rahmen der Träger öffentlicher Belange auch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege von Amts wegen durch das Landratsamt mit beteiligt ist und der Gemeinde keine weiteren Erkenntnisse über konkrete Bodendenkmäler in diesem Bereich vorliegen, sollte das gemeindliche Einverständnis gem. Art. 15 Abs. 1 DSchG erteilt werden.


Anwesend:

6

/ mit

6

gegen

0

Stimmen