Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Da der Bebauungsvorschlag von N.N. zur Errichtung von 2 Mehrfamilienhäusern mit 12 barrierefreien Wohnungen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 437/5, Rathsberger Steige 21, nach mehrheitlicher Meinung des Bau- und Umweltausschusses durchaus eine Beeinträchtigung des Ortsbildes oder sonstiger gemeindlicher Belange nach sich ziehen könnte, wird die Angelegenheit zuständigkeitshalber zur weiteren Beratung und Entscheidung an den Gemeinderat weitergeleitet. Vor der Weiterbehandlung in einer der nächsten Plenumssitzungen soll durch die Verwaltung ein Ortstermin, möglichst mit Darstellung der Höhenabwicklung der Gebäude, vereinbart werden.


Sachverhalt:

 

Das zur Bebauung vorgesehene Baugrundstück liegt in einem Gebiet ohne Bebauungsplan und ist gem. dem aktuellen Flächennutzungsplan der Gemeinde Bubenreuth als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.

 

Die Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile richtet sich nach den Vorgaben des § 34 BauGB. Insbesondere ist ein Vorhaben dann zulässig, wenn es sich nach Art (z.B. Wohngebäude, Gewerbegebäude, gemischt genutztes Gebäude) und Maß (z.B. Grundflächenzahl – GRZ, Geschossflächenzahl – GFZ, Zahl der Vollgeschosse, Höhe der baulichen Anlage) der baulichen Nutzung, der Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise) und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben und das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

 

Legt man den o.g. Kriterienkatalog zu Grunde, dann können die folgenden Positionen festgehalten werden:

 

  • Art der baulichen Nutzung: Wohngebäude (wie in der näheren Umgebung vorhanden)
  • Maß der baulichen Nutzung: GRZ tatsächlich 0,23 (max. 0,4); GFZ tatsächlich 0,63 (max. 1,2), Zahl der Vollgeschosse 3 incl. Dachgeschoss (teilweise in der näheren Umgebung vorhanden) [Kriterienkatalog nicht vollständig bzw. nicht ausschließlich anwendbar!]
  • Bauweise: offene Bauweise (wie in der näheren Umgebung vorhanden)
  • Erschließung: gesichert, da in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsanlage anliegend, mit allen erforderlichen Anschlussmöglichkeiten an die einzelnen Versorgungsträger

 

Die restlichen Punkte sind nicht prüfbar bzw. müssten durch das Gremium festgestellt werden.


Anwesend:

6

/ mit

6

gegen

0

Stimmen