Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1

Beschluss:

 

Mit den von der Verwaltung im Zuge der Sanierung des Innenraumes der Aussegnungshalle selbständig – ohne Einschaltung eines Planers – durchgeführten Maßnahmen konnte den Vorstellungen des Gemeinderat nach einer möglichst weitgehenden Kostendämpfung in ausreichendem Umfang Rechnung getragen werden. Der auf die Einschaltung eines weiteren Planers gerichtete Beschluss Nr. 60.2 vom 13.09.2012 „Ermittlung kostengünstigerer Alternativen“ ist obsolet und wird aufgehoben.


Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Gemeinderates am 13.09.2011 wurde die Sanierung des Innenraums der Aussegnungshalle am gemeindlichen Waldfriedhof behandelt. Die Sanierung an sich – so wie von der Verwaltung vorgeschlagen – wurde einstimmig beschlossen. Jedoch wurde mit dem zusätzlichen Beschluss 60.2 entschieden, dass aus Gründen der Kostensenkung alternativ noch ein weiteres Architektur-/Ingenieurbüro mit eingeschaltet werden solle.

 

Im Laufe der Umsetzung der vom Gemeinderat gefassten Beschlüsse hat die Verwaltung letztendlich entschieden, ganz auf die kostenintensive Beteiligung eines Planers zu verzichten und die Durchführung der anstehenden Arbeiten – im Sinne der Vorstellungen des Gemeinderates – komplett selbst zu übernehmen. Auf diese Weise konnten – was auf der Hand liegt – die Kosten noch weiter vermindert werden, als durch das Einschalten eines zusätzlichen Architekten/Ingenieurs. Dieser hätte – zusätzlich zu den schon entstandenen Kosten des ersten Planers – noch mehr Gelder beansprucht und wäre im Grundsatz sicher auch zu keiner erheblichen Kosteneinsparung bei der Realisierung der Aussegnungshalle gekommen. Durch die Arbeit der Verwaltung und das direkte Einschalten der einzelnen Fachbetriebe am Bau wurde dem Willen des Gemeinderates nach Begrenzung oder Reduzierung der Kosten sicherlich besser entsprochen. Der Zusatzbeschluss 60.2 vom 13.09.2011 sollte daher aufgehoben werden.

 

In der kurzen Aussprache begrüßen die Gemeinderatsmitglieder die Bemühungen der Verwaltung um Kostendämpfung und fassen sodann folgenden


Anwesend:

16

/ mit

15

gegen

1

Stimme