Beschluss: Kenntnis genommen

Wortprotokoll:

 

Zu diesem TOP sind Herr Hahn von der Planungsgruppe Strunz als Referent und von der Verwaltung Frau Lewenhagen als zuständige Sachbearbeiterin für die Abrechnung im Sinne der Straßenausbaubeitragssatzung sowie Herr Zentgraf als Kämmerer anwesend.

 

Da der vortragende Referent sich etwas verspäten wird, erläutert der Vorsitzende den Stand der Arbeiten an der Rathsberger Steige aus Sicht der Gemeinde. Er betont, dass es – von wenigen Ausnahmen abgesehen – bis jetzt keine großen Schwierigkeiten mit den Anwohnern gegeben hat. Bezüglich der anstehenden Abrechnung im Sinne der Straßenausbaubeitragssatzung erläutert der Kämmerer, Herr Zentgraf, noch einmal die vorgesehene Vorgehensweise, die sich natürlich an den gesetzlichen Vorgaben orientiert.

 

Festzuhalten ist hierbei, dass die Kosten für die reine Straßenentwässerung (Sinkkästen/Gullys und die Zuleitungen zum Mischkanal) zu 100 %, der Anteil der Straßenentwässerung am Mischkanal zu 25 % sowie die Kosten für die Herstellung des Straßenkörpers – einschl. Gehwege und Straßenbeleuchtung – zu 100 % zu den beitragsfähigen Kosten für den Straßenbau gerechnet werden. Von diesen 100 % Kosten für den Straßenbau tragen die Gemeinde und die Anlieger jeweils die in der Satzung vorgesehenen Anteile (Fahrbahn 50 % Gemeinde/50 % Anlieger, Gehwege 35 % Gemeinde/65 % Anlieger, Beleuchtung und Straßenentwässerung 35 % Gemeinde/65 % Anlieger).

 

Darüber hinaus werden bei den Kosten für den Straßenbau (umlagefähig) bestimmte Abschläge berücksichtigt, um den Vorteil, der der Gemeinde bei der Wiederherstellung des Straßenkörpers im Kanalbau (nicht umlagefähig) entsteht, anzurechnen (würde die Gemeinde lediglich die leitungsgebundenen Einrichtungen wie Entwässerungskanäle und Wasserleitungen erneuern, müsste die Straße auch aufgebrochen und wieder verschlossen werden; sie „spart“ also quasi durch den gleichzeitig durchgeführten Straßenbau diese Kosten beim Leitungsbau ein und dieser Vorteil wird dann zu je 50 % beim Straßenbau und zu 50 % beim Leitungsbau angerechnet).

 

Herr Hahn von der Planungsgruppe Strunz geht noch einmal ausführlich, mit Fotos belegt, auf den momentanen Stand der Bauarbeiten ein. Auch er hält fest, dass es aus bautechnischer Sicht bis jetzt kaum zu nennenswerten Schwierigkeiten kam. Allerdings sind extrem viele Grabarbeiten nur in vorsichtiger Handschachtung möglich, da in der Rathsberger Steige durch die verschiedensten Versorgungsträger Leitungen verlegt wurden. Auch der Kanal, der die Gemeinde Rathsberg entsorgt, kann lagemäßig nicht verändert werden und erschwert dadurch die Leitungsbauarbeiten. Je nach noch einsetzender Witterung ist es daher fraglich, ob der anvisierte Termin für die Baufertigstellung im April gehalten werden kann.