Sitzung: 13.12.2011 Bauausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Wohngebäudes und einer in der Einliegerwohnung geplanten psychotherapeutischen Praxis auf dem Grundstück Fl.-Nr. 485/690, Am Sandberg, kann in Aussicht gestellt werden, wenn die Vorgaben des § 13 BauNVO eingehalten werden (einzelne Räume des Gebäudes). Auf eine ausreichende Anzahl Stellplätze ist zu achten.
Sachverhalt:
Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes „Südhang“ in einem allgemeinen Wohngebiet (WA). Dort sind Arztpraxen in einzelnen Räumen (nicht im ganzen Gebäude) gem. § 13 BauNVO zulässig. In diesem Hinblick wäre das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht zu stellen, bzw. auch die Genehmigungsfreistellung, soweit bauplanungsrechtlich keine Befreiungen notwendig werden.
Anwesend: |
7 |
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7 |
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