Beschluss: Kenntnis genommen

Wortprotokoll:

 

Nach kurzer Begrüßung durch den Vorsitzenden erläutert Herr Engelhardt vom Büro itec in einem sehr ausführlichen Vortrag den anhand der TV-Kanalbefahrung festgestellten Zustand des gesamten Abwassernetzes. Von den verschiedenen Schadensklassen, die nach dem ISYBAU-Regelwerk in 5 Stufen eingeteilt sind, wird allerdings nur die höchste Schadensklasse 5 näher erläutert, da der Umfang sonst den Rahmen einer Gemeinderatssitzung sprengen würde. Die Gemeinderatsmitglieder erhalten den Statusbericht der TV-Inspektion, bezogen auf die Schadensklasse 5, zusätzlich auch in Papierform.

 

Es zeigt sich nach Auswertung der TV-Befahrungsdaten, dass der Nordteil von Bubenreuth (nördlich der Neuen Straße/Hauptstraße) im Allgemeinen ein wesentlich geringeres Schadensausmaß als z.B. die Geigenbauersiedlung aufweist. Eingeflossen in den Statusbericht sind alle Kanalhaltungen, die entweder als Sofortmaßnahme kurzfristig saniert oder aber aus hydraulischen Gründen (Ergebnisse der hydrodynamischen Kanalnetzberechnung vom April 2005) vergrößert werden müssten.

 

Herr Engelhardt zeigt dann anhand ausgewählter Haltungsberichte mit dem dazugehörigen Bildmaterial exemplarisch den genauen Aufbau eines Haltungsberichts der Kamerabefahrung auf, um den Gemeinderatsmitgliedern die höchst komplexe Angelegenheit näherzubringen. Einige Videoaufnahmen sollen zudem auch einen optischen Eindruck vom „Innenleben“ der Kanäle bieten.

 

Nach eingehender Diskussion – in der vor allem die finanzielle Seite der durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen angesprochen wird – würde Herr Engelhardt der Sanierung des Kanals in der Schönbacher Straße und in der Hauptstraße Priorität einräumen. Da aber alle im Bericht dargestellten Schäden der Schadensklasse 5 zuzuordnen sind, sind Arbeiten daran eigentlich gleichwichtig. Hier muss die Gemeinde selbst entscheiden, welche einzelnen Abschnitte mit Rücksicht auf etwa andere dort auszuführende Maßnahmen (Straßen, Wasserleitung) oder auf Grund der finanziellen Situation der Gemeinde vorranging zu erledigen sind.