Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Da das geplante Bauvorhaben in einem Gebiet liegt, für das bereits ein Bebauungsplanaufstellungsbeschluss gefasst wurde, die formelle Planreife im Sinne des § 33 BauGB aber noch nicht erlangt ist, kann eine abschließende Stellungnahme zur Errichtung einer Gartensauna und eines Pools auf dem Grundstück Fl.-Nr. 485/779, Rudelsweiherstraße 14 seitens des Bau- und Umweltausschusses nicht erfolgen; es ist vielmehr der Ausgang des Verfahrens abzuwarten. Dem Antragsteller wird aus Gründen der Rechtssicherheit in jedem Fall empfohlen zu gegebener Zeit einen formellen Antrag auf Baugenehmigung/Vorbescheid mit allen notwendigen Unterlagen bei der Gemeinde Bubenreuth einzureichen.

 


Sachverhalt:

 

Das geplante Bauvorhaben liegt in einem Gebiet, für das die Gemeinde die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen hat. Der Bebauungsplan hat noch nicht die Planreife erlangt. Eine Veränderungssperre ist bis 02.06.2012 in Kraft.

 

Aus diesen Gründen kann eine Stellungnahme zu o.g. Bauvorhaben nicht empfohlen werden, sondern der Ausgang des Bebauungsplanaufstellungsverfahrens ist abzuwarten, bzw. das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 33 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung). Der Antragsteller sollte darüber hinaus darauf aufmerksam gemacht werden, dass ein formeller Antrag auf Baugenehmigung oder ein Antrag auf Vorbescheid mit allen notwendigen Unterlagen eingereicht werden soll.


Anwesend:

7

/ mit

7

gegen

0

Stimmen