Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Da die Gemeinde momentan den Bebauungsplan Südhang überarbeitet – ein entsprechender Aufstellungsbeschluss soll vom Gemeinderat in der nächsten Sitzung gefasst werden – kann zu dem geplanten Vorhaben zur Errichtung eines zusätzlichen Wohngebäudes außerhalb der Baugrenzen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 485/118, Am Sandberg 15, keine abschließende Stellungnahme abgegeben werden. Die Antragstellerin ist auf den Abschluss des Bebauungsplanänderungsverfahrens zu verweisen.


Sachverhalt:

 

Die Antragstellerin möchte wissen, ob das Grundstück geteilt und im südlichen Teil ein zusätzliches Wohngebäude errichtet werden kann. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 5/3 „Südhang“ sieht in diesem Bereich allerdings kein „Baufenster“ vor, somit würde die beabsichtigte Bebauung nicht bebauungsplankonform ausfallen.

 

Die Gemeinde ist gerade dabei, den Bebauungsplan Südhang zu überarbeiten; in der anschließend stattfindenden Gemeinderatsitzung soll ein entsprechender Aufstellungsbeschluss gefasst werden. Außerdem wurde in einer der letzten Sitzungen des Bau- und Umweltausschusses eine Nachverdichtung (durch eine Bebauung in zweiter Reihe) von Grundstücken als problematisch angesehen und sollte, wenn überhaupt, dann nur äußerst behutsam stattfinden.

 

Aus diesen Gründen empfiehlt die Verwaltung, Befreiungen von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes im Moment nicht in Aussicht zu stellen, sondern auf das laufende Bebauungsplanänderungsverfahren zu verweisen.


Anwesend:

7

/ mit

7

gegen

0

Stimmen