Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung von Außenkennzeichnungen (Werbeanlagen) auf dem Grundstück Fl.-Nrn. 48/2, 48/8, 49 und 52/4, Am Bauhof 4, Hans-Paulus-Straße 4 und Frankenstraße 75 wird, wie vom Bauherren beantragt, erteilt.


Sachverhalt:

 

Das geplante Bauvorhaben liegt größtenteils in einem Gebiet ohne Bebauungsplan und ist gem. gültigem Flächennutzungsplan als Dorfgebiet (MD) ausgewiesen. Werbeanlagen sind dort grundsätzlich zulässig, soweit die Bestimmungen der BayBO eingehalten werden.

 

Da die geplanten Werbeanlagen eine Ansichtsfläche > 1,0 m² haben können (sind variabel geplant), sind sie nicht verfahrensfrei, sondern ein Baugenehmigungsverfahren ist durchzuführen.

 

Da die maximale Ansichtsfläche mit 1,8 m² (wenn sie überhaupt ausgenutzt wird) der gewerblichen Anlage/den gewerblichen Anlagen als durchaus angemessen erscheint, empfiehlt die Verwaltung, dem Bauvorhaben zuzustimmen.


Anwesend:

7

/ mit

7

gegen

0

Stimmen