Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Da nach Auffassung des Bau- und Umweltausschusses die Vorgaben des § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) eingehalten werden, wird das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Wintergartenanbaues auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 485/275 und 485/276, Damaschkestraße 4, erteilt. Durch die Baugenehmigungsbehörde ist zu prüfen, ob alle nachbarschützenden Vorschriften – insbesondere die Abstandsflächen – eingehalten werden.


Sachverhalt:

 

Das geplante Bauvorhaben liegt innerhalb des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich daher nach den Vorgaben des § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile).

 

Da es sich hier lediglich um die Errichtung eines Wintergartens handelt, ist – neben den nachbarschützenden Vorschriften – besonders auf die Einfügung in die Eigenart der näheren Umgebung und auf ein unbeeinträchtigtes Ortsbild zu achten.


Anwesend:

6

/ mit

6

gegen

0

Stimmen