Sitzung: 13.09.2011 Bauausschuss
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Da nach Auffassung des Bau- und Umweltausschusses die Vorgaben des § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) eingehalten werden, wird das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Wintergartenanbaues auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 485/275 und 485/276, Damaschkestraße 4, erteilt. Durch die Baugenehmigungsbehörde ist zu prüfen, ob alle nachbarschützenden Vorschriften – insbesondere die Abstandsflächen – eingehalten werden.
Sachverhalt:
Das geplante Bauvorhaben liegt innerhalb des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich daher nach den Vorgaben des § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile).
Da es sich hier lediglich um die Errichtung eines Wintergartens handelt, ist – neben den nachbarschützenden Vorschriften – besonders auf die Einfügung in die Eigenart der näheren Umgebung und auf ein unbeeinträchtigtes Ortsbild zu achten.
Anwesend: |
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