Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Bereits im Juni 2008 hat der Gemeinderat einer Bebauung des Grundstückes mit drei Einfamilienhäusern nicht zugestimmt; lediglich der Errichtung von zwei Einfamilienhäusern wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Da zwischenzeitlich keine neuen Erkenntnisse vorliegen, die eine Änderung des damaligen Beschlusses notwendig erscheinen lassen, kann dem vorliegenden Antrag auf Errichtung von vier Doppelhaushälften auf dem Grundstück Fl.-Nr. 486/6, Damaschkestraße 59, nicht zugestimmt werden.


Sachverhalt:

 

Das fragliche Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 5/3 „Südhang“; die vorgesehene Bebauung entspricht nicht den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes.


Anwesend:

6

/ mit

6

gegen

0

Stimmen