Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Da die betroffenen Nachbarn bereits der Übernahme der Abstandsflächen zugestimmt haben und durch die Errichtung des Wintergartens auch sonst keine negativen Auswirkungen - etwa auf das Ortsbild - zu erwarten sind, wird das gemeindliche Einvernehmen zum Anbau eines Wintergartens und einer Gaube an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.-Nr. 372/3, Falkenstraße 6, erteilt. Eine Befreiung von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 5/6 „Wiesenweg“ in Bezug auf die Überbauung von Baugrenzen wird ebenfalls erteilt.

 


Sachverhalt:

 

Das zum Anbau vorgesehene Gebäude liegt innerhalb des Geltungsbereichs des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 5/6 „Wiesenweg“. Die Errichtung des Wintergartens entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, da die festgesetzten Baugrenzen nicht voll eingehalten werden.

 

Da die betroffenen Nachbarn bereits der Übernahme der Abstandsflächen zugestimmt haben und durch die Errichtung des Wintergartens auch sonst keine negativen Auswirkungen - etwa auf das Ortsbild - zu erwarten sind, kann dem Bauvorhaben, nach Auffassung der Verwaltung, zugestimmt werden.


Anwesend:

6

/ mit

6

gegen

0

Stimmen