Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Gemeinde Bubenreuth sieht durch den Flächennutzungsplan der Gemeinde Langensendelbach in der Fassung des Vorentwurfs vom 11.07.2011 keine eigenen Belange berührt. Einwendungen werden nicht erhoben.

 

Die Gemeinde Bubenreuth beabsichtigt keine eigenen Planungen oder führt auch keine eigenen Maßnahmen durch, die die städtebauliche Entwicklung und Ordnung im künftigen Geltungsbereich des Flächennutzungsplans tangieren können. Besondere Belange des Umweltschutzes, die über die von der Gemeinde Langensendelbach bereits selbst ermittelten Tatbestände hinausgehen und die gegebenenfalls auf den Umfang und den Detaillierungsgrad der Umweltprüfung Einfluss haben könnten, sind hier nicht bekannt.

 


Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Langensendelbach stellt ihren Flächennutzungsplan neu auf und gibt der Gemeinde Bubenreuth im Rahmen der Frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch Gelegenheit, sich zu den Vorentwürfen des neuen Flächennutzungsplans zu äußern.

 

Der neue Flächennutzungsplan soll den derzeit wirksamen, immer wieder fortgeschriebenen Flächennutzungsplan aus den 1980er Jahren ersetzen. Hinsichtlich der Siedlungsentwicklung knüpft er an seinen Vorgänger an und versucht, durch eine großräumige „Ortsabrundung“ sowohl dem erwarteten Baulandbedarf Rechnung zu tragen als auch ein geschlossenes Ortsbild zu formen.

 

Die Gemeinde Langensendelbach rechnet, ausgehend vom Jahr 2008, mit einem Einwohnerzuwachs innerhalb von 20 Jahren von ca. 120 Personen auf dann rund 3.050 Einwohner. Außerdem geht sie, wie dies üblich ist, davon aus, dass wegen der auch weiter steigenden Wohnansprüche nicht mehr 2,6 Personen pro Wohneinheit leben, sondern künftig nur noch 2,2 (dies entspricht der heutigen durchschnittlichen Haushaltsgröße in Bayern). Daraus ergibt sich ein weiterer Wohnraumbedarf („Auflockerungsbedarf“), der aber mit Blick auf die Altersstruktur der heutigen Wohnbevölkerung von Langensendelbach rund zur Hälfte von freiwerdendem Wohnraum gedeckt werden kann. Letztlich geht die Gemeinde davon aus, dass bis zum Jahr 2022 zusätzliche 206 Wohneinheiten erforderlich werden, was bei zu realisierenden 15 Wohneinheiten pro Hektar Bruttowohnbaufläche einen Baulandbedarf von 13,7 ha auslöst. Unter Anrechnung vorhandener Reserven bleibe ein noch abzudeckender Bedarf von 8,2 ha. Dazu sollen 7,8 ha Baufläche im Kernort und 0,4 ha in Bräuningshof aktiviert werden. Als zusätzliche gewerbliche Baufläche sind weitere 1,3 ha im Kernort vorgesehen.

 

Der von dem Einwohnerzuwachs zusätzlich generierte motorisierte Individualverkehr – relevant ist nur der Ziel- und Quellverkehr zum und vom Kernort Langensendelbach – dürfte sich wohl weit überwiegend auf der Staatsstraße St 2242 in Richtung Marloffstein/Erlangen abspielen; dem gegebenenfalls über Bubenreuth laufenden Verkehr aus und zu den nördlichen und westlichen Stadtteilen von Erlangen messen wir nur untergeordnete Bedeutung zu.


Anwesend:

6

/ mit

6

gegen

0

Stimmen