Wortprotokoll:

 

In der Bürgerversammlung am 07.07.2011 hat ein Bürger ausgeführt, dass er die in der Hauptstraße gefahrenen Geschwindigkeiten für zu hoch hält und beantragt, die Gemeinde möge sich bei dem für die Straße zuständigen Landratsamt um eine Tempobeschränkung bemühen. Es solle auch geprüft werden, ob eine Radarmessanlage („Blitzer“) ortsfest – wie an einigen Stellen an Autobahnen – installiert werden könne. Dieser Antrag wurde mehrheitlich angenommen.

 

Empfehlungen der Bürgerversammlung müssen – innerhalb von drei Monaten – vom Gemeinderat behandelt werden.

 

In der Aussprache weist die Verwaltung darauf hin, dass eine Beschränkung auf 30 km/h in Ortsdurchfahrten höherrangiger Straßen grundsätzlich, d.h. bis auf Einzelfälle wegen besonderer Gefahrenpunkte – wie die S-Kurve in der Ortsmitte – ausscheide. Angesichts dieser Rechtslage kommt der Gemeinderat nach eingehender Beratung (ohne besondere Beschlussfassung) gleichwohl darin überein, dass der Erste Bürgermeister beim Landrat selbst vorstellig werden und den Wunsch nach einer Geschwindigkeitsbegrenzung  unterbreiten solle.

 

Aus dem Gremium wird auch noch angeregt, dass die Gemeinde ein eigenes Geschwindigkeits-Hinweisschild (Tafel „Sie fahren …“) anschafft – bisher wird eine solche Anlage gemeinsam mit Möhrendorf genutzt. Der Vorsitzende teilt dazu mit, dass er dies schon veranlasst habe.