Auf den der Niederschrift beigefügten gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und des Gemeinderatsmitglieds Horner wird Bezug genommen.

 

Wortprotokoll:

 

Die Verkehrszählungen haben eine Belastung der Neuen Straße mit rund 8.400 Fahrzeugen in 24 Stunden ergeben. Die durchschnittliche gefahrene Geschwindigkeit liege bei 48 km/h und damit minimal unter der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Es wurden aber auch immer wieder Geschwindigkeiten im Bereich um und oberhalb 80 km/h festgestellt; die höchste gemessene Geschwindigkeit war 103 km/h – möglicherweise habe es sich dabei um ein Motorrad oder aber ein Einsatzfahrzeug gehandelt.

 

In der Scherleshofer Straße wurden etwa 2.200 Fahrzeuge in 24 Stunden gezählt. Bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h liegt die durchschnittliche gefahrene Geschwindigkeit bei 32 km/h, die gemessenen Geschwindigkeitsübertretungen liegen allesamt im Bereich bis 51 km/h.

 

In der Aussprache wird (wieder einmal) die Gefährlichkeit des Einfahrens von der Scherleshofer Straße in die Hauptstraße betont. Ein besonderes Gefahrenmoment stellten zudem die dort unerlaubt kreuzenden Radfahrer dar. Die Verwaltung hält in Übereinstimmung mit der Polizei wenig von der Installation eines Verkehrsspiegels, da die aus der Scherleshofer Straße in die Hauptstraße einfahrenden Verkehrsteilnehmer ihre Aufmerksamkeit schon auf den Gegenverkehr und die Fußgängerampel zu richten hätten und von einem Spiegel dann vollends überfordert würden – sie müssten sich hier vorsichtig in die Kreuzung hineintasten, wobei der Spiegel eher kontraproduktiv wirke. Es werde aber geprüft, ob die Fußgängerampel im Bereitschaftsbetrieb auf gelbes Blinklicht geschaltet werden solle. Die Einrichtung eines Kreisverkehrs scheidet wohl wegen des wenigen zur Verfügung stehenden Platzes aus.

 

Aus dem Gremium wird mitgeteilt, dass abgestellte Fahrzeuge – darunter auch Wohnmobile – die Sicht im Bereich der Einmündung der  Falkenstraße in die Scherleshofer Straße beeinträchtigten; es wird vorgeschlagen, dort ein Parkverbot anzuordnen.

 

Unverständnis wird darüber geäußert, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h an der Kreisstraße von Bräuningshof nach Bubenreuth aufgehoben wurde; die Verwaltung solle sich über die näheren Umstände bei den Verkehrsbehörden der Landratsämter Forchheim und Erlangen-Höchstadt erkundigen.

 

Außerdem wird moniert, dass ein „30 km/h“-Schild (Zeichen 274), das zusammen mit einem Schild „gefährliche Doppelkurve“ (Zeichen 105) für den Kurvenbereich in der Hauptstraße ein Tempolimit anordnet, ungünstig angebracht sei.