Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Verlängerung des Vorbescheides E2008-0296 vom 28.08.2008, Fl.-Nr. 486/6, Damaschkestraße 59, für weitere zwei Jahre wird erteilt.


Sachverhalt:

 

Das Landratsamt Erlangen-Höchstadt hat mit Bescheid vom 28.08.2008 der Errichtung eines Wohngebäudes in zweiter Reihe auf dem o.g. Grundstück grundsätzlich zuge­stimmt. Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 03.06.2008 das gemeindliche Einvernehmen hierzu erteilt. Nach Art. 71 BayBO gilt der Vorbescheid drei Jahre und kann auf schriftlichen Antrag bis zu zwei Jahre verlängert werden. Der Bauwerber hat diesen Antrag mit Schreiben vom 10.05.2011 gestellt.

 

Es liegen der Verwaltung keine neuen Erkenntnisse vor, die einer Verlängerung des Vorbescheides um zwei weitere Jahre entgegenstehen würden. Sollte eine Änderung der Bauleitplanung für das Gebiet „Südhang“ realisiert werden, stehen die Festlegungen des Vorbescheides den bisherigen Überlegungen der Gemeinde nicht entgegen. Dem Antrag sollte nach Auffassung der Verwaltung daher stattgegeben werden.

 

Nach kurzer Beratung beschließt der Gemeinderat:


Anwesend:

15

/ mit

15

gegen

0

Stimmen