Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 2

Beschluss:

 

Dem Antrag der Katholischen Kirchenstiftung „Maria Heimsuchung“ vom 31.05.2011 wird entsprochen. Die Gemeinde Bubenreuth fördert drei zusätzliche Kinder im katholischen Kindergarten St. Marien im gesamten Kindergartenjahr 2010/11 als Krippenkinder, und zwar auch dann, wenn sie im Laufe des Kindergartenjahres, gerechnet ab dem 01.10.2010, das dritte Lebensjahr vollenden. Eine finanzielle Unterdeckung der einzelnen Gruppen durch das Erreichen des Kindergartenalters der jeweiligen Kinder soll damit verhindert werden.

 

 


Sachverhalt:

 

Mit Beschluss des Gemeinderates Bubenreuth vom 18.05.2010 wurde für den katholischen Kindergarten St. Marien eine Förderung für 6 Kinder unter drei Jahren mit dem Faktor 2,0 beschlossen. Durch den Wegzug von 3 Kindern zum 31.10.2010 wurden diese freien Plätze mit 3 Kindern von der – nach Alter sortierten – Warteliste belegt. Bei diesen Kindern handelt es sich um 2 Kinder, die im November drei Jahre alt wurden und ein Kind, das im Dezember drei Jahre alt wurde.

 

Aufgrund der Vorschriften des Art. 21 Abs. 5 Satz 5 BayKiBiG werden unter dreijährige Kinder in Krippen, die im Laufe des Betreuungsjahres das dritte Lebensjahr vollenden, abweichend von § 20 Abs. 1 AVBayKiBiG bis zum Ende des Betreuungsjahres mit Faktor 2,0 gefördert. Soweit Gemeinden diese Regelung analog auch für alle anderen Formen von Kindertageseinrichtungen im Sinne von Art. 2 Abs. 1 BayKiBiG anwenden, erfolgt eine entsprechende staatliche Förderung.

 

Nach kurzer Beratung fasst der Gemeinderat folgenden


Anwesend:

15

/ mit

13

gegen

2

Stimmen