Beschluss:
Dem Antrag
der Katholischen Kirchenstiftung „Maria Heimsuchung“ vom 31.05.2011 wird
entsprochen. Die Gemeinde Bubenreuth fördert drei zusätzliche Kinder im katholischen
Kindergarten St. Marien im gesamten Kindergartenjahr 2010/11 als Krippenkinder,
und zwar auch dann, wenn sie im Laufe des Kindergartenjahres, gerechnet ab dem
01.10.2010, das dritte Lebensjahr vollenden. Eine finanzielle Unterdeckung der
einzelnen Gruppen durch das Erreichen des Kindergartenalters der jeweiligen
Kinder soll damit verhindert werden.
Sachverhalt:
Mit
Beschluss des Gemeinderates Bubenreuth vom 18.05.2010 wurde für den katholischen
Kindergarten St. Marien eine Förderung für 6 Kinder unter drei Jahren mit dem
Faktor 2,0 beschlossen. Durch den Wegzug von 3 Kindern zum 31.10.2010 wurden diese
freien Plätze mit 3 Kindern von der – nach Alter sortierten – Warteliste belegt.
Bei diesen Kindern handelt es sich um 2 Kinder, die im November drei Jahre alt
wurden und ein Kind, das im Dezember drei Jahre alt wurde.
Aufgrund
der Vorschriften des Art. 21 Abs. 5 Satz 5 BayKiBiG werden unter
dreijährige Kinder in Krippen, die im Laufe des Betreuungsjahres das dritte
Lebensjahr vollenden, abweichend von § 20 Abs. 1 AVBayKiBiG bis zum
Ende des Betreuungsjahres mit Faktor 2,0 gefördert. Soweit Gemeinden diese
Regelung analog auch für alle anderen Formen von Kindertageseinrichtungen im
Sinne von Art. 2 Abs. 1 BayKiBiG anwenden, erfolgt eine entsprechende
staatliche Förderung.
Nach kurzer Beratung fasst der Gemeinderat folgenden
Anwesend: |
15 |
/ mit |
13 |
gegen |
2 |
Stimmen |