Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1

Beschluss:

 

Den Anträgen der Katholischen Kirchenstiftung „Maria Heimsuchung“ vom 28.01.2011 und 29.04.2011 und des „Musikkindergarten Bubenreuth e.V.“ vom 05.06.2011 wird entsprochen. Die Gemeinde Bubenreuth fördert bis zu 13 Kinder im katholischen Kindergarten St. Marien und bis zu 4 Kinder im Musikkindergarten im gesamten Kindergartenjahr 2011/12 als Krippenkinder, und zwar auch dann, wenn sie im Laufe des Kindergartenjahres, gerechnet ab dem 01.10.2011, das dritte Lebensjahr vollenden. Eine finanzielle Unterdeckung der einzelnen Gruppen durch das Erreichen des Kindergartenalters der jeweiligen Kinder soll damit verhindert werden.

 

 


Sachverhalt:

 

Mit Beschlüssen des Gemeinderates Bubenreuth vom 24.07.2007 bzw. vom 04.09.2007 sowie den Beschlüssen über die Verlängerung um ein weiteres Jahr vom 16.09.2008, 07.07.2009 und 18.05.2010 wurde beiden Einrichtungen eine Förderung von Kindern unter drei Jahren mit Gewichtungsfaktor 2,0 für das gesamte Kindergartenjahr genehmigt, und zwar auch dann mit diesem Gewichtungsfaktor und für das vollständige Kindergartenjahr, wenn das jeweilige Kind im Laufe des Kindergartenjahres (Betreuungsjahres) das dritte Lebensjahr vollendet.

 

Beide Einrichtungen haben eine Verlängerung dieser Regelung für das Kindergartenjahr 2011/12 beantragt.

 

In der Aussprache werden Bedenken laut, ob diese über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehende Bezuschussung sich möglicherweise negativ auf die Belegung der Kinderkrippen auswirkt; hier wolle man die weitere Entwicklung im Auge behalten. Die Träger könnten jedenfalls nicht darauf vertrauen, dass die Förderung der Kinder als Krippenkinder über das Erreichen des dritten Lebensjahres hinaus auch in der Zukunft beibehalten werden kann.

 

Sodann fasst der Gemeinderat folgenden

 


Anwesend:

15

/ mit

14

gegen

1

Stimme