Beschluss: Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Die Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2010 wurde gemäß Art. 102 Gemeindeordnung (GO) vollständig erstellt und durch einen Rechenschaftsbericht erläutert. Sie wird nach Art. 102 Abs. 2 GO dem Gemeinderat vorgelegt. Davon nimmt der Gemeinderat Kenntnis. Eine weitergehende Aussprache findet nicht statt.