Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt das Begehren der Feldgeschworenen Jakob Maier und Herbert Riedl aus Bubenreuth zur Kenntnis und stimmt der Niederlegung ihres Amtes aus wichtigen Gründen – Vollendung des 60. Lebensjahres und gesundheitliche Gründe – gem. Art. 11 Abs. 5 Satz 2 AbmG i.V.m. § 4 Abs. 5 FO mit Wirkung ab dem 18.05.2011 zu.


Sachverhalt:

 

Der Feldgeschworene Jakob Maier hat mündlich gegenüber dem Obmann der Feldgeschworenen und der Verwaltung die Niederlegung seines Amtes aus Altersgründen und der Feldgeschworene Herbert Riedl die Niederlegung aus gesundheitlichen Gründen begehrt.

 

Ein Feldgeschworener kann gem. Art. 11 Abs. 5 Satz 2 Abmarkungsgesetz (AbmG) sein Amt nur aus wichtigen Gründen niederlegen. Wichtige Gründe im Sinne des Art. 19 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) i.V.m. § 4 Abs. 4 der Feldgeschworenenordnung (FO) sind unter anderem die Vollendung des 60. Lebensjahres oder gesundheitliche Gründe. Der Gemeinderat hat über die Zulässigkeit der Amtsniederlegung zu entscheiden (§ 4 Abs. 5 FO).

 

Nach kurzer Beratung fasst der Gemeinderat folgenden


Anwesend:

15

/ mit

15

gegen

0

Stimmen