Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt den vorgelegten Bebauungsvorschlag zur Errichtung von 2 Einfamilienwohnhäusern auf dem Grundstück Fl.-Nr. 445/2, Rathsberger Steige 9, zur Kenntnis. Sollte der noch einzureichende Bauantrag nicht wesentlich von den vorgelegten Planskizzen abweichen, kann das gemeindliche Einvernehmen – auch im Hinblick auf die Dachgestaltung/Firstrichtung – in Aussicht gestellt werden. Eine endgültige Entscheidung kann jedoch erst nach Vorliegen der kompletten Bauantragsunterlagen getroffen werden.


Sachverhalt:

 

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Bereich des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bubenreuth in einem Allgemeinen Wohngebiet; ein Bebauungsplan besteht nicht.

 

Der Antragsteller möchte wissen, ob eine Bebauung, so wie in den Planskizzen dargestellt, die Zustimmung des Bau- und Umweltausschusses – vor allem im Hinblick auf die Dachgestaltung/Firstrichtung – finden würde.


Anwesend:

7

/ mit

7

gegen

0

Stimmen