Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 485/468, Meilwaldstraße 2 c, wird erteilt; abweichend von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist die Garagen- und Stellplatzsatzung der Gemeinde Bubenreuth einzuhalten. Gleichzeitig werden folgende Befreiungen von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 5/3 „Südhang“ erteilt:

 

  • Geringfügige Verschiebung der Baulinie nach Norden (zeichnerische Festsetzung)
  • Überschreitung der GFZ von 0,3 auf max. 0,43 (Nr. 11 der weiteren Festsetzungen)
  • Abweichende Dachform und Geschosszahl (Nr. 12 und 13 der weiteren Festsetzungen)
  • Höhe des Kniestocks (Nr. 2 der weiteren Festsetzungen)
  • Situierung der Garagen/Stellplätze (zeichnerische Festsetzung)
  • Höhe (max. 1,20 m) und Gestaltung der Einfriedung (Nr. 7 der weiteren Festsetzungen)

 


Sachverhalt:

 

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 5/3 „Südhang“; es entspricht nicht den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes.

 

Durch die bereits erfolgte Teilung des Grundstückes und die vor kurzem errichtete Bebauung im südlichen Teil ist die Einhaltung der vom Bebauungsplan eigentlich vorgegebenen Festsetzung nicht in allen Punkten möglich bzw. sinnvoll. Bereits bei der Vorlage des südlichen Wohngebäudes wurde dem Bau- und Umweltausschuss mitgeteilt, dass in der nördlichen Grundstückshälfte ein weiterer Baukörper errichtet werden soll; hierüber bestand allgemeines Einvernehmen.

 

Es wird empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen - zusammen mit den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes - zu erteilen.


Anwesend:

7

/ mit

7

gegen

0

Stimmen