Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der vorgelegte Bebauungsvorschlag zur Errichtung einer Terrassen-Wohnanlage auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 485/28 und 485/396, Am Sandberg 23 – 25, wird zur Kenntnis genommen. Im Hinblick auf die noch ungewisse Entscheidung über die weitere planerische Entwicklung im Bereich des Bebauungsplanes „Südhang“ kann allerdings noch keine Aussage über ein Für oder Wider des vorgelegten Bebauungsvorschlages gemacht werden. Diesbezüglich wird auf die weitere Entwicklung im Plenum verwiesen.


Sachverhalt:

 

Das geplante Bauvorhaben liegt innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 5/3 „Südhang“. Es entspricht nicht den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes und eine Realisierung wäre mit einfachen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht mehr möglich.

 

Die Antragstellerin wurde durch die Verwaltung bereits auf die o.g. Umstände hingewiesen, auch darauf, dass evtl. geplant ist, den Bebauungsplan „Südhang“ in Gänze aufzuheben und städtebaulich neu zu überdenken. Im Laufe der letzten Jahre hat sich gezeigt, dass der aus der Mitte der Sechziger Jahre stammende Bebauungsplan in den meisten Festlegungen nicht mehr zeitgemäß ist und ständig Befreiungen erteilt werden mussten, um überhaupt eine Bebauung bzw. Anbauten/Änderungen zu ermöglichen. Die Verwaltung wird hierzu aber in den nächsten Wochen noch nähere Informationen sammeln und dem Gemeinderat zur weiteren Beratung vorlegen.

 

Aus den o.g. dargelegten Gründen hält die Verwaltung eine Festlegung Für oder Wider schon in diesem Stadium für verfrüht und schlägt deshalb vor, den Bebauungsvorschlag lediglich zur Kenntnis zu nehmen und auf die weitere Entwicklung im Plenum zu verweisen.


Anwesend:

7

/ mit

7

gegen

0

Stimmen