Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung von Dachgauben an dem bestehenden Gebäude auf dem Grundstück Fl.-Nr. 485/106, Birkenallee 138 a, wird erteilt. Gleichzeitig wird eine Befreiung von der Nr. 3 (Dachaufbauten) der Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 5/3 „Südhang“ erteilt.


Sachverhalt:

 

Das geplante Bauvorhaben soll an einem Gebäude ausgeführt werden, dass innerhalb der räumlichen Grenzen des Bebauungsplanes Nr. 5/3 „Südhang“ liegt. Der beabsichtigte Aufbau des Giebels entspricht nicht den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes, da Dachaufbauten nur bei der Bauweise E+D zulässig sind; festgesetzt ist auf diesem Grundstück aber die Bauweise E+1 (die tatsächliche Bebauung ist aber E+D).

 

Die Durchführung des Genehmigungsfreistellungsverfahrens ist aus dem o.g. Grund also nicht möglich. Da die Errichtung einer Gaube aber nicht gegen die Vorgaben des § 34 Baugesetzbuch (BauGB) verstößt, sollte einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.


Anwesend:

7

/ mit

7

gegen

0

Stimmen