Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1

Beschluss:

 

Der Gemeinderat stellt fest, dass die Gründe für die Geheimhaltung des nachfolgenden Beschlusses, der mit seinem Wortlaut, jedoch ohne Angabe der Honorarbeträge wiedergegeben wird, weggefallen sind:

 

Beschluss Nr. GR/083/2010 in der Sitzung am 14.12.2010:

 

Die Gemeinde Bubenreuth beauftragt das Büro für Stadt- und Freiraumplanung, P 4, Nürnberg, mit allen erforderlichen Planungsleistungen

  1. zur Aufstellung eines Bebauungsplans,
  2. zur Aufstellung eines in den Bebauungsplan zu integrierenden Grünordnungsplans,
  3. zur Aufstellung einer parallelen Änderung des geltenden Flächennutzungsplans,
  4. zur Ermittlung des naturschutzfachlichen Ausgleichsbedarfs und
  5. zur Erstellung eines Umweltberichts

 

und ermächtigt den Ersten Bürgermeister einen entsprechenden Vertrag auf der Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) nach folgenden Maßgaben abzuschließen:

 

Dem Vertrag ist das Angebot von P 4 vom 01.12./29.11.2010 zugrundezulegen.

 

Die Leistungen für den Bebauungsplan (oben Nr. 1) werden gem. § 21 Abs. 3 i.V.m. § 20 Abs. 7 bis 9 HOAI der Honorarzone III, Mindestsatz, zugeordnet und mit 88 % des Grundhonorars bewertet.

 

Die Leistungen für den Grünordnungsplan (oben Nr. 2) werden gem. § 29 HOAI der Honorarzone I (Normalstufe), Mindestsatz, zugeordnet und gem. § 24 Abs. 1 i.V.m. § 23 Abs. 1 HOAI mit 81 % des Grundhonorars bewertet.

 

Die Leistungen für die Änderung des Flächennutzungsplans (oben Nr. 3) werden pauschal mit XXX EUR (netto) abgegolten, wobei ein Arbeitsaufwand von 20 bis 30 Ingenieursstunden zugrundegelegt wird. Das Pauschalhonorar unterschreitet das Mindesthonorar, was aber wegen des hier vorliegenden Ausnahmefalls des mit geringerem Planungsaufwand durchzuführenden Parallelverfahrens im Hinblick auf § 7 Abs. 3 HOAI für zulässig erachtet wird.

 

Die oben unter Nr. 4 und 5 genannten Leistungen werden pauschal mit XXX EUR (netto) abgegolten, wobei ein Arbeitsaufwand von 40 bis 50 Ingenieursstunden zugrundegelegt wird.

 

Die Nebenkosten werden pauschal mit 3 % der anfallenden Honorare abgegolten.

 

Das Gesamthonorar für die genannten Leistungen einschließlich Nebenkosten beläuft sich nach den vorläufigen Berechnungsgrundlagen auf XXX EUR netto, demnach zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer auf XXX EUR brutto.

 


Wortprotokoll:

 

Mit dem der Niederschrift als Anlage beigefügten Schreiben vom 15.02.2011 beantragt die SPD-Fraktion die Bekanntgabe des in nichtöffentlicher Sitzung am 14.12.2011 gefassten Beschlusses zu TOP 83 (Auftrag über Planungsleistungen zur Aufstellung des Bebauungsplans „Rothweiher“ mit integriertem Grünordnungsplan und paralleler Änderung des Flächennutzungsplans).

 

Gemäß Art. 52 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 21 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat von Bubenreuth sind die in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüsse bekanntzugeben, sobald die Gründe für ihre Geheimhaltung weggefallen sind.

 

TOP 83 wurde nichtöffentlich behandelt, um in der Beratung Aussagen zur Qualität und Leistungsfähigkeit verschiedener in Betracht kommender Auftragnehmer treffen zu können. Auch der Beschluss selbst bedurfte der Geheimhaltung, da er sowohl das Gesamthonorar als auch die Teilbeträge benennt, aus denen es sich zusammensetzt. Damit besteht die Möglichkeit einer Beeinträchtigung der Rechtssphäre des Vertragspartners der Gemeinde (Art. 52 Abs. 2 Satz 1 GO). Ohne Angabe von Beträgen kann der Beschluss nach Auffassung der Verwaltung jedoch bekanntgegeben werden.

 


Anwesend:

15

/ mit

14

gegen

1

Stimme

(GRM Sprogar ist während der Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend.)