Beschluss:
Die Gemeinde Bubenreuth erlässt folgende Satzung:
HAUSHALTSSATZUNG
der
Gemeinde Bubenreuth
für
das Haushaltsjahr 2011
Vom (Ausfertigungsdatum)
Auf Grund der Art. 63 ff. der
Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in
den Einnahmen und Ausgaben mit 6.465.070
EUR
und im Vermögenshaushalt
in
den Einnahmen und Ausgaben mit 3.683.800
EUR
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze)
für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für
die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 340 v.H.
b) für
die Grundstücke (B) 340
v.H.
2. Gewerbesteuer 340
v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan
wird auf 450.000 EUR festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2011 in
Kraft.
(Ausfertigung)
In § 1 der Satzung ist das Volumen des Vermögenshaushalts entsprechend der Beschlussfassung zu Unterpunkt 23.1 zu ändern.
Sachverhalt:
Der Haushalt 2011 wurde im Finanz- und Personalausschuss vorberaten und einvernehmlich in die vorliegende Fassung vom 24.03.2011 gebracht, die dem Gemeinderat zur Beschlussfassung anempfohlen wird.
Anwesend: |
11 |
/ mit |
7 |
gegen |
4 |
Stimmen |