Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 4

Beschluss:

 

Die Gemeinde Bubenreuth erlässt folgende Satzung:

 

 

HAUSHALTSSATZUNG

 

der Gemeinde Bubenreuth

für das Haushaltsjahr 2011

 

 

Vom (Ausfertigungsdatum)

 

 

Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:

 

 

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt

 

            in den Einnahmen und Ausgaben mit                                                                 6.465.070 EUR

 

 

und im Vermögenshaushalt

 

            in den Einnahmen und Ausgaben mit                                                                 3.683.800 EUR

 

ab.

 

 

§ 2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.     Grundsteuer

 

        a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                                              340 v.H.

 

        b) für die Grundstücke (B)                                                                                     340 v.H.

 

2. Gewerbesteuer                                                                                                         340 v.H.

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 450.000 EUR festgesetzt.

 

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2011 in Kraft.

 

 

(Ausfertigung)

 

 

In § 1 der Satzung ist das Volumen des Vermögenshaushalts entsprechend der Beschlussfassung zu Unterpunkt 23.1 zu ändern.


Sachverhalt:

 

Der Haushalt 2011 wurde im Finanz- und Personalausschuss vorberaten und einvernehmlich in die vorliegende Fassung vom 24.03.2011 gebracht, die dem Gemeinderat zur Beschlussfassung anempfohlen wird.

 


Anwesend:

11

/ mit

7

gegen

4

Stimmen