Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 2, Enthaltungen: 3

Beschluss:

 

Der Gemeinderat stellt fest, dass die Baumaßnahme an der Hirtenstraße eine im Sinne des Straßenausbaubeitragsrechts nicht beitragsfähige Unterhaltungsmaßnahme darstellt.

 

Der Gemeinderat stellt weiter fest, dass es sich bei der Baumaßnahme an der Rathsberger Steige eine straßenausbaubeitragsfähige Erneuerung und Verbesserung einer „Haupterschließungsstraße“ im Sinne des § 7 Abs. 3 Nr. 2 Ausbaubeitragssatzung handelt, und beauftragt die Verwaltung, Straßenausbaubeiträge zu erheben.

 


Sachverhalt:

 

Den Vorsitz führt wegen persönlicher Beteiligung des Ersten Bürgermeisters Zweiter Bürgermeister Seuberth.

 

Der Sachverhalt wurde bereits in der vorangegangenen Gemeinderatssitzung am 29.03.2011 dargestellt.

 

Im Verlauf der anhaltenden Beratung stellt GRM Reiß folgenden Antrag, über den der Vorsitzende abstimmen lässt:

 

Antrag:

 

Die Debatte möge geschlossen werde.

 

Anwesend:

14

/ mit

10

gegen

1

Stimme

(Die Mitglieder des Gemeinderats Greif, Karl und Schmucker-Knoll nehmen wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Abstimmung teil. GRM Horner und GRM Stumptner sind nicht im Sitzungssaal anwesend.)

 

 

 

 


Anwesend:

15

/ mit

10

gegen

2

Stimmen

(Die Mitglieder des Gemeinderats Greif, Karl und Schmucker-Knoll nehmen wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil; GRM Horner befindet sich nicht im Sitzungssaal.)