Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Beschluss:

 

Die Gemeinde Bubenreuth führt die Maßnahmen des zweiten Bauabschnitts (BA 2) des Hochwasserschutzes am Entlesbach auf der Grundlage der Vorplanung der Planungsgruppe Strunz aus. Die Maßnahmen sind mit der Bauleitplanung für das Wohngebiet „Rothweiher“ abzustimmen.

 

Der Auftrag an ein Ingenieurbüro über die für den BA 2 erforderlichen Planungsleistungen erfolgt mit gesondertem Beschluss.

 

Der Verwaltung wird aufgegeben, die wasserrechtliche Genehmigung und Fördermittel zu beantragen sowie den Abschluss von Kreuzungsvereinbarungen mit den staatlichen Straßenbauverwaltungen (Staatliches Bauamt, Autobahndirektion) und der Deutschen Bahn AG vorzubereiten, sobald jeweils ein entsprechender Planungsstand erreicht ist. Mit der gegebenenfalls in Unterabschnitte aufzuteilenden Bauausführung soll möglichst im Jahr 2012 begonnen werden.

 


Sachverhalt:

 

Die Hochwasserschutzmaßnahme für den Entlesbach sieht neben der Rückhaltung des Wassers hinter den Dämmen am Entlesbach und Mühlgraben eine Ertüchtigung des Ableitungssystems vor, das aus dem sogenannten „Trennbauwerk“ und dem Umleiter besteht. Die Maßnahme wurde in zwei Bauabschnitte aufgeteilt, von denen der erste Bauabschnitt (BA 1) die Errichtung der Dämme und einen Neubau des Trennbauwerks umfasst. Diese Teilmaßnahmen werden bis Ende Mai 2011 abgeschlossen sein.

 

Damit der Hochwasserschutz seine volle Wirksamkeit entfalten kann, sollten möglichst bald auch die Maßnahmen des zweiten Bauabschnitts realisiert werden. Nach der von der Planungsgruppe Strunz ausgearbeiteten Vorplanung müssen unterhalb des Trennbauwerks zahlreiche hydraulische Engstellen beseitigt werden, insbesondere ist die Ausweitung der Durchlässe unter den Feldwegen, Straßen und der Bahn erforderlich, darüber hinaus sind ein oberirdisches Gerinne ab der Gemeindegrenze zu Möhrendorf, ein Düker unter der Autobahn und ein Einleitungsbauwerk in die Regnitz neu herzustellen. Die Maßnahmen des BA 2 müssen mit der laufenden Bauleitplanung für das Wohngebiet „Rothweiher“ abgestimmt werden.

 

Aus diesem Grund erscheint es ratsam, die Planungen des zweiten Bauabschnitts der Hochwasserschutzmaßnahme, aufsetzend auf der Vorplanung der Planungsgruppe Strunz, zunächst mit der Entwurfs- und Genehmigungsplanung fortzuführen, die wasserrechtliche Genehmigung und Fördermittel zu beantragen und sodann die Maßnahme in einem noch vorzugebenden zeitlichen Rahmen zu realisieren, wozu weitere Ingenieurleistungen und die Bauleistungen erforderlich sind.

 

Dazu bedarf es einer Grundsatzentscheidung des Gemeinderats.


Anwesend:

16

/ mit

16

gegen

0

Stimmen