Beschluss:

 

Zu 1.:

Es ist Ziel der Gemeinde Bubenreuth, den Gebietscharakter zu erhalten. Entlang der Rudelsweiherstraße wird zur Sicherung des Gesamtcharakters ein Grünstreifen von 20 m Breite planungsrechtlich gesichert. Zusammenhängende Grünbestände mit Waldeigenschaft werden gesichert und bleiben von Bautätigkeit unberührt. Die neu eingeplanten Baurechte werden größtmöglich am Baumbestand orientiert.

 

Zu 2.:

Die Festsetzungen des Bebauungsplans in Bezug auf die überbaubaren Grundstücks- und die Geschossflächen begrenzen den Versiegelungs- und Nutzungsgrad auf einem sehr niedrigen Niveau, so dass es der Kanalisation, selbst wenn sie schon an der Obergrenze ihrer Kapazität angelangt ist, ohne weiteres möglich sein müsste, die geringe zusätzliche Belastung aufzunehmen. In den Bebauungsplan wird darüber hinaus als Empfehlung aufgenommen, das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser möglichst in Zisternen zu speichern bzw. in den Rudelsweihergraben einzuleiten.

 

Zu 3.:

Die Maßgabe wird zur Kenntnis genommen und im weiteren Verfahren berücksichtigt.

 


Wortprotokoll:

 

Die Stadt Erlangen hat sich wie folgt geäußert:

1.    Die Stadt Erlangen stimme einer behutsamen Nachverdichtung unter Wahrung des vorhandenen „grünen“ Gebietscharakters zu, wenn der Eingriff in den Baumbestand auf das notwendige Ausmaß beschränkt werde.

2.    Der Kanal in der Rudelsweiherstraße sei heute soweit ausgelastet, dass die öffentliche Entwässerungseinrichtung das anfallende Abwasser nicht vollständig aufnehmen könne. Daher solle das künftig anfallende Niederschlagswasser teilweise durch entsprechende Maßnahmen (wie z.B. Zisternen, Regenwasserrückhaltung, Staukanal) zwischengespeichert und mit gedrosseltem Abfluss dem öffentlichen Kanalsystem zugeführt werden. Es sei deshalb auch aus wasserwirtschaftlicher Sicht notwendig, für die Flächen im Plangebiet einen Versiegelungsgrad von maximal 15 % festzulegen.

3.    Darüber hinaus sei es erforderlich, dass die Gemeinde Bubenreuth vor der Realisierung des Vorhabens hinsichtlich der Abwasserbeseitigung eine Stellungnahme der Stadt Erlangen einholt.

In der Aussprache zu diesem Punkt wird aus dem Gemeinderat heraus der Verwaltung aufgegeben zu klären, ob für den Geltungsbereich des Bebauungsplans verbindlich vorgeschrieben werden kann, dass die Grundstücke im Trennsystem zu entwässern sind. Von der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass im dortigen Gemeindegebiet aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung die Entwässerungssatzung der Stadt Erlangen gilt.


Anwesend:

15

/ mit

14

gegen

1

Stimme