Sitzung: 29.03.2011 Gemeinderat
Beschluss:
Zu 1.:
Es ist Ziel der Gemeinde Bubenreuth, den Gebietscharakter zu erhalten. Entlang der Rudelsweiherstraße wird zur Sicherung des Gesamtcharakters ein Grünstreifen von 20 m Breite planungsrechtlich gesichert. Zusammenhängende Grünbestände mit Waldeigenschaft werden gesichert und bleiben von Bautätigkeit unberührt. Die neu eingeplanten Baurechte werden größtmöglich am Baumbestand orientiert.
Zu 2.:
Die Festsetzungen des Bebauungsplans in Bezug auf die überbaubaren Grundstücks- und die Geschossflächen begrenzen den Versiegelungs- und Nutzungsgrad auf einem sehr niedrigen Niveau, so dass es der Kanalisation, selbst wenn sie schon an der Obergrenze ihrer Kapazität angelangt ist, ohne weiteres möglich sein müsste, die geringe zusätzliche Belastung aufzunehmen. In den Bebauungsplan wird darüber hinaus als Empfehlung aufgenommen, das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser möglichst in Zisternen zu speichern bzw. in den Rudelsweihergraben einzuleiten.
Zu 3.:
Die Maßgabe wird zur Kenntnis genommen und im weiteren Verfahren berücksichtigt.
Wortprotokoll:
Die Stadt Erlangen hat sich wie folgt geäußert:
1.
Die Stadt
Erlangen stimme einer behutsamen Nachverdichtung unter Wahrung des vorhandenen
„grünen“ Gebietscharakters zu, wenn der Eingriff in den Baumbestand auf das
notwendige Ausmaß beschränkt werde.
2.
Der Kanal in der
Rudelsweiherstraße sei heute soweit ausgelastet, dass die öffentliche
Entwässerungseinrichtung das anfallende Abwasser nicht vollständig aufnehmen
könne. Daher solle das künftig anfallende Niederschlagswasser teilweise durch
entsprechende Maßnahmen (wie z.B. Zisternen, Regenwasserrückhaltung, Staukanal)
zwischengespeichert und mit gedrosseltem Abfluss dem öffentlichen Kanalsystem
zugeführt werden. Es sei deshalb auch aus wasserwirtschaftlicher Sicht
notwendig, für die Flächen im Plangebiet einen Versiegelungsgrad von maximal
15 % festzulegen.
3. Darüber hinaus sei es erforderlich, dass die
Gemeinde Bubenreuth vor der Realisierung des Vorhabens hinsichtlich der
Abwasserbeseitigung eine Stellungnahme der Stadt Erlangen einholt.
In der Aussprache zu diesem Punkt wird aus dem Gemeinderat heraus der
Verwaltung aufgegeben zu klären, ob für den Geltungsbereich des Bebauungsplans
verbindlich vorgeschrieben werden kann, dass die Grundstücke im Trennsystem zu
entwässern sind. Von der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass im dortigen
Gemeindegebiet aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung die
Entwässerungssatzung der Stadt Erlangen gilt.
Anwesend: |
15 |
/ mit |
14 |
gegen |
1 |
Stimme |