Beschluss:

 

Zu 1.:

Die Äußerungen werden zur Kenntnis genommen und berücksichtigt. Zum Erhalt des gesamten im Plangebiet vorhandenen Walds („Wald“ im Sinne des Bayer. Waldgesetzes) setzt der Bebauungsplan (Entwurfsstand vom 17.03.2011) Flächen für Wald gem. § 9 Abs. 1 Nr. 18 Buchst. b BauGB fest. Da kein Eingriff erfolgt, ist auch ein Ausgleich nicht erforderlich.

 

Zu 2.:

Die Äußerungen werden zur Kenntnis genommen.

 

Zu 3.:

Die Fachstellen wurden im Rahmen der Behördenbeteiligung um Äußerung gebeten. Die entsprechenden Stellungnahmen werden in die Abwägung eingestellt.

 

Zu 4.:

Der Bebauungsplan steht gemäß den Stellungnahmen der Fachstellen den Zielen der Raumordnung und Landesplanung sowie regionalen und überregionalen Planungen oder Entwicklungsvorstellungen nicht entgegen. Die entsprechenden Stellungnahmen werden berücksichtigt.

 


Wortprotokoll:

 

Die Höhere Landesplanungsbehörde äußert sich wie folgt:

 

  1. Die raumordnerische Prüfung hat ergeben, dass das Wohngebiet an Bannwald angrenzt, der in diesem Bereich als Landschaftsschutzgebiet „Meilwald“ festgesetzt ist. Sofern Wald in An­spruch genommen würde, wird darauf hingewiesen dass nach dem Ziel B IV 4.1 des Regionalplanes die Flächensubstanz des Waldes im großen Verdichtungsraum N/FÜ/ER erhalten werden soll. Für die Rodung ist ein Ausgleich zu schaffen.

 

  1. Einwendungen aus landesplanerischer Sicht werden nicht erhoben.

 

  1. Es bestehen aus städtebaulicher Sicht keine Einwendungen gegen das beschleunigte Verfahren (gem. § 13a BauGB). Ob und inwieweit umweltrelevante Belange betroffen sind, ist von den zuständigen Fachstellen zu klären. Diese Belange sind in der Abwägung zu berücksichtigen.

 

  1. Von Seiten der Höheren Landesplanung wird auf die Pflicht zur Beachtung der örtlich einschlägigen raumbedeutsamen fachlichen Ziele und Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung, insbesondere des Landesentwicklungsprogrammes - LEP - sowie des Regionalplanes RP 7 (§ 4 Abs. 1 ROG) hingewiesen.

 

  1. Zu den fachlichen Zielen sind Äußerungen der betroffenen Fachstellen herbeizuführen.

 


Anwesend:

15

/ mit

14

gegen

1

Stimme