Beschluss: Kenntnis genommen

Der Vorsitzende gibt folgendes zur Kenntnis:

 

  1. Mitteilung über ein Gespräch mit Vertretern des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt, der evangelischen Kirche und der Verwaltung über die Bebaubarkeit des Grundstücks Fl.-Nr. 486/6, Damaschkestraße 59. Von Seiten des Landratsamtes wurde eindeutig klar gestellt, dass bei einer beabsichtigten Bebauung mit 4 Doppelhaushälften eine Baugenehmigung nicht in Aussicht gestellt werden kann; dies würde lediglich bei einer evtl. Änderung des bestehenden Bebauungsplanes „Südhang“ durch die Gemeinde – die dann im Rahmen der Planungshoheit entsprechende Festsetzungen treffen könnte – möglich sein. Einer Bebauung mit 2 Einfamilienwohnhäusern, so wie bereits mit Vorbescheid bauaufsichtlich genehmigt, steht aber nichts entgegen; auch einer Verlängerung des Vorbescheides würde vom Landratsamt zugestimmt werden.

 

  1. Mitteilung über den aktuellen Stand im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan „Südhang“. Auf Grund der vom Landratsamt wiederholt vorgebrachten Bedenken gegen zu weit reichende Befreiungen von den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes – die von der Baugenehmigungsbehörde auch äußerst restriktiv behandelt werden, da sie den Grundzügen der Planung durchaus widersprechen – sieht es die Verwaltung als notwendig an, doch über eine Änderung des Bebauungsplanes intensiv nachzudenken. Möglich und sinnvoll wäre z.B. die Aufhebung des bestehenden mit gleichzeitigem Erlass eines neuen einfachen Bebauungsplanes. Die Verwaltung wird den Gemeinderat entsprechend informieren.

 

 

Aus den Reihen der Ausschussmitglieder werden folgende Anregungen gegeben bzw. Fragen gestellt:

 

  1. GRM Winkelmann bittet darum, den Bouleplatz im Mörsbergeigarten durch den Bauhof in einen bespielbaren Zustand versetzen zu lassen. Der Vorsitzende sagte die Erledigung im Rahmen der sowieso anfallenden Arbeiten des Bauhofes zu.

 

  1. GRM Winkelmann fragt an, warum ein Hinweisschild auf einen bestimmten Gewerbetreibenden farblich und von den Dimensionen her von den üblichen gemeindlichen Mustern abweicht. Der Vorsitzende sagte Aufklärung zu.

 

Antwort hierzu:

 

Vom zuständigen Sachbearbeiter in der Verwaltung wurde erklärt, dass die angesprochenen Hinweisschilder von den Dimensionen her exakt den gemeindlichen Mustern entsprechen. Lediglich die Farbgebung weicht ab – wird dies aber auch zukünftig tun – da der Hersteller den ursprünglichen Farbton der Schilder nicht mehr verwendet. Die grafische Ausgestaltung der Schilder (Groß-, Kleinbuchstaben, Logo, etc.) bleibt dem Gewerbetreibenden vorbehalten.