Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zu Umbaumaßnahmen am bestehenden Mehrfamilienwohnhaus auf dem Grundstück Fl.-Nr. 97, Frankenstraße 80 a, wird erteilt. Die Vorgaben der gemeindlichen Stellplatz- und Garagensatzung müssen eingehalten werden.


Sachverhalt:

 

Das geplante Bauvorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Flächennutzungsplanes und ist dort als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Ein Bebauungsplan ist für dieses Gebiet nicht aufgestellt.

 

Das geplante Bauvorhaben hält sich, soweit ersichtlich, an die Vorgaben des § 34 Baugesetzbuch (BauGB); weitere, nachbarschützende Belange werden nicht beeinträchtigt. Die Abstandsflächen nach Norden, zur Frankenstraße hin, können bis zur Straßenmitte in die öffentliche Verkehrsfläche mit eingerechnet werden.

 

 

An der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP nimmt GRM Johannes Veith wegen persönlicher Beteiligung nicht teil.


Anwesend:

6

/ mit

6

gegen

0

Stimmen