Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Anbaus und einer Terrassenüberdachung an dem bestehenden Einfamilienwohnhaus auf dem Grundstück Fl.-Nr. 485/107, Damaschkestraße 69 wird erteilt. Gleichzeitig wird eine Befreiung von der Festsetzung Nr. 13 „Dachformen“ des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 5/3 „Südhang“ gewährt.


Sachverhalt:

 

Das geplante Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 5/3 „Südhang“. Die Festsetzungen dieses Bebauungsplanes werden in Bezug auf die Dachneigung der Anbauten allerdings nicht eingehalten. Gemäß Bebauungsplan sind bei einer Bauweise E+D nur Dachneigungen von 48° - 52° als Satteldächer vorgesehen. Da sich die geplanten Pultdächer jedoch nur auf untergeordnete Anbauteile beschränken, schlägt die Verwaltung vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Damit verbunden sollte eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Südhang“ erteilt werden.


Anwesend:

7

/ mit

7

gegen

0

Stimmen