Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Doppelhaushälfte auf einer Teilfläche des Grundstücks Fl.-Nr. 485/746, Meilwaldstraße 2, wird unter folgenden Bedingungen erteilt:

 

  • Einhalten des Maßes der baulichen Nutzung nach der BauNVO
  • Einhalten der Vorgaben der gemeindlichen Stellplatz- und Garagensatzung
  • Maximal 1 Wohneinheit pro Doppelhaushälfte

 

Gleichzeitig wird eine Befreiung von folgenden Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 5/3 A „Südhang II“ gewährt:

 

  • Überschreitung der Baugrenzen
  • Änderung der Bauweise von E/D in II als Höchstgrenze
  • Änderung der Dachneigung auf 25°
  • Situierung der erforderlichen Garagen und Stellplätze

Sachverhalt:

 

Das vorliegende Bauvorhaben wurde als Bebauungsvorschlag vom Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 14.12.2010 bereits behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde – unter Einhaltung gewisser Bedingungen – in Aussicht gestellt.

 

Der nun vorliegende Bauantrag weicht nur unwesentlich vom Bebauungsvorschlag ab (Dachneigung aktuell 25° statt „ca. 30°“) und die vom Bau- und Umweltausschuss vorgegebenen Bedingungen (Maß der baulichen Nutzung, gemeindliche Stellplatz- und Garagensatzung, max. 1 WE pro DHH) werden eingehalten. Die Verwaltung empfiehlt daher, das gemeindliche Einvernehmen – mit den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Südhang II“ – zu erteilen.


Anwesend:

7

/ mit

7

gegen

0

Stimmen