Sitzung: 29.03.2011 Bauausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Doppelhaushälfte auf einer Teilfläche des Grundstücks Fl.-Nr. 485/746, Meilwaldstraße 2, wird unter folgenden Bedingungen erteilt:
- Einhalten des Maßes der baulichen Nutzung nach der BauNVO
- Einhalten der Vorgaben der gemeindlichen Stellplatz- und Garagensatzung
- Maximal 1 Wohneinheit pro Doppelhaushälfte
Gleichzeitig wird eine Befreiung von folgenden Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 5/3 A „Südhang II“ gewährt:
- Überschreitung der Baugrenzen
- Änderung der Bauweise von E/D in II als Höchstgrenze
- Änderung der Dachneigung auf 25°
- Situierung der erforderlichen Garagen und Stellplätze
Sachverhalt:
Das vorliegende Bauvorhaben wurde als Bebauungsvorschlag vom Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 14.12.2010 bereits behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde – unter Einhaltung gewisser Bedingungen – in Aussicht gestellt.
Der nun vorliegende Bauantrag weicht nur unwesentlich vom Bebauungsvorschlag ab (Dachneigung aktuell 25° statt „ca. 30°“) und die vom Bau- und Umweltausschuss vorgegebenen Bedingungen (Maß der baulichen Nutzung, gemeindliche Stellplatz- und Garagensatzung, max. 1 WE pro DHH) werden eingehalten. Die Verwaltung empfiehlt daher, das gemeindliche Einvernehmen – mit den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Südhang II“ – zu erteilen.
Anwesend: |
7 |
/ mit |
7 |
gegen |
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