Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1

Beschluss:

 

Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplans nach dem Stand vom 17.03.2011 und seine Begründung nach dem Stand vom selben Tage.

 

Die Gemeinde führt zu diesem Entwurf gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 bzw. 3 BauGB eine öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und parallel dazu für die möglicherweise berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange die Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durch.

 


Sachverhalt:

 

Aus dem Vorkonzept des Bebauungsplans „Rudelsweiherstraße“ wurde unter Berücksichtigung der Äußerungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange der Entwurf des Bebauungsplans (Stand vom 17.03.2011) entwickelt.

 

Die vom Gemeinderat im Aufstellungsbeschluss skizzierten Ziele der behutsamen Nachverdichtung unter Beibehaltung des villenartigen Charakters des Quartiers sowie der weitgehenden Bewahrung der Grünstrukturen werden mit dem vorliegenden Planentwurf uneingeschränkt erreicht.

 

Wegen der Details wird auf die ausführliche Begründung zum Bebauungsplanentwurf verwiesen.

 


Anwesend:

15

/ mit

14

gegen

1

Stimme