Beschluss: zurückgestellt

Zu dem Tagesordnungspunkt ist Herr Dipl.-Ing. Hahn als Sachverständiger geladen und zusammen mit Herrn Dipl.-Ing. Jacobsen erschienen.

 

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der vom Gemeinderat in der Sitzung am 14.12.2010 bereits beschlossenen Erneuerung und Verbesserung der Wasserleitung, des Kanals und der Straße in der Rathsberger Steige, der Hirtenstraße und im Friedhof wurde die Planungsgruppe Strunz aus Bamberg mit der Durchführung der erforderlichen Planungsarbeiten betraut. In enger Zusammenarbeit mit der Verwaltung wurden vom Büro Strunz letztendlich fünf Alternativen für den Bereich „Straßenbau“ der Rathsberger Steige ausgearbeitet und den Anwohnern der Rathsberger Steige und der Hirtenstraße bei einer Information und Aussprache am 24.02.2011 vorgestellt.

 

Die in dieser – teilweise äußerst kontrovers verlaufenen – Diskussion vorgebrachten Kritiken und Anregungen wurden in einer weiteren intensiven Betrachtungsphase durch den Planer und die Verwaltung einer Prüfung unterzogen und führten schließlich zur Ausarbeitung einer 6. Alternative, die dem Gemeinderat zur Beratung in dieser und Abstimmung in der nächsten Sitzung (siehe Vorspann zur Niederschrift) vorgelegt wird.

 

Da der genaue Verlauf der vorhandenen Zwangspunkte wie Gartenzäune, Mauern, Grundstückseinfriedungen etc. auf Grund der erst kurz vor der Beratung fertiggestellten Entwurfsvermessung noch nicht bekannt war, konnte ein gesicherter Plan zur Variante 6 für die Sitzung am 29.03.2011 nur als Tischvorlage vorgelegt werden. Wichtige, aber nicht ausschließliche Eckdaten dieser Variante 6 des Straßenbaus in der Rathsberger Steige sind:

  • Fahrbahnbreite durchgängig 5,0 m,
  • beidseitig der Straße über deren gesamte Länge durchlaufende und soweit es das Straßengrundstück zulässt je 1,5 m breite Gehwege;
  • Verlängerung des Gehweges an der Westseite der Rathsberger Steige um die Kurve herum in die Waldstraße hinein bis ungefähr auf Höhe des Anwesens Waldstraße 18.

 

Herr Dipl.-Ing. Hahn von der Planungsgruppe Strunz stellt die neue Planungsvariante 6 vor und erläutert die Unterschiede zu den bisherigen Varianten. In der folgenden Beratung gelangt der Gemeinderat zu der Einschätzung, dass der Gehsteig im Einmündungsbereich der Waldstraße in einer Breite von 1,5 m ausreichend ist; der Plan, der momentan noch 2,0 m vorsieht ist auf dieses Maß zurückzunehmen.

 

Weiterhin wird der Wunsch geäußert, die Straße mit dem Gemeinderat und den Anliegern zu begehen, um das Ausbaukonzept noch einmal vor Ort zu veranschaulichen.