Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1

Beschluss:

 

Die Gemeinde Bubenreuth stimmt dem Bauvorhaben des Kindergartens „St. Marien“, Bubenreuth, hinsichtlich Art, Ausmaß und Ausführung zu.

 

Die Gemeinde Bubenreuth sichert der Katholischen Kirchenstiftung „Maria Heimsuchung“, Bubenreuth, einen Zuschuss in Höhe von zwei Dritteln der notwendigen Investitionskosten, somit einen Zuschuss in Höhe von 80.350 EUR zu. Der endgültige Betrag des Zuschusses richtet sich nach den festgestellten Kosten; die Investitionskosten dürfen 120.500 EUR nicht überschreiten.

 

Desweiteren stellt die Gemeinde Bubenreuth die zur Finanzierung notwendigen Mittel im Haushalt 2011 zur Verfügung.


Zu dem Tagesordnungspunkt ist Frau Architektin Anders als Sachverständige geladen und erschienen.

 

Sachverhalt:

 

Die Nutzungsansprüche an die Außenanlagen des Kindergartens „St. Marien“ haben sich in den vergangenen Jahren verändert. Dies hat den Träger der Einrichtung, die Katholische Kirchenstiftung, veranlasst, ein neues bauliches Konzept für die Außenanlage zu entwickeln, die dazu noch vergrößert werden soll.

 

Gründe dafür sind im einzelnen:

 

  • Die Größe der zur Verfügung stehenden Fläche wurde einst für 50 Kinder festgelegt. In zwei Schritten wurde die Zahl der Kinder, die die Kindertagesstätte besuchen, zunächst auf 100 Kinder (im Jahr 1992) und dann im Jahr 2002 auf 125 Kinder festgesetzt, ohne dass die zu nutzende Außenfläche entsprechend erweitert wurde. Der Garten ist für die große Zahl an Kindern zu klein.

 

  • Nach dreißigjähriger Entwicklung sind für Bäume, Sträucher und begrünte Areale korrigierende Pflegemaßnahmen erforderlich, um den hohen Aufenthaltswert im Freien langfristig und in vollem Umfang genießen zu können.

 

  • Befestigte Flächen und Wege sind dem höheren Nutzerdruck anzupassen.

 

  • Die Außenanlage in ihrem gegenwärtigen Zustand kann aktuellen pädagogischen Anforderungen nicht gerecht werden, z. B. fehlt eine Möglichkeit, bei sonnigem Wetter im Schatten an Tischen zu sitzen, um dort Gruppenarbeit anbieten zu können.

 

Es wurden vielfältige Überlegungen seitens des Trägers der Kindertagesstätte angestellt, wie sich eine grundlegende Verbesserung der Situation erreichen lässt, welche zudem möglichst zügig umgesetzt werden kann.

 

Die Kirchenverwaltung stimmte einer Vergrößerung der zu nutzenden Freifläche für den Kindergarten zu, die vom Pfarrgarten abgetreten wird. Begleitet von einem Kommunikationsprozess mit den Mitarbeiterinnen im Kindergarten und unter Beteiligung des Elternbeirates wurde durch die Landschaftsarchitektin, Frau Anders, ein Entwurf für die Erweiterung und den Umbau der Außenanlage des Kindergartens erarbeitet, der gegenwärtig allen zu involvierenden Stellen vorliegt. Das Erzbischöfliche Bauamt unterstützt das Anliegen und begleitet das Vorhaben.

 

Gemäß Art. 27 Bayer. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz hat die Gemeinde Bubenreuth zwei Drittel der „notwendigen Kosten“ aufzubringen. Wenn die notwendigen Kosten über der Bagatellgrenze von 100.000 EUR liegen, gewährt der Staat den Gemeinden seinerseits einen Zuschuss in Höhe von ca. 39 % des gemeindlichen Anteils.

 

Die Gesamtkosten nach der derzeitigen Kostenberechnung belaufen sich auf rund 120.500 EUR. Die Gemeinde Bubenreuth müsste – nach Abzug des staatlichen Zuschusses – folglich einen Anteil in Höhe von rund 49.000 EUR aus Eigenmitteln übernehmen.

 

Die von der Katholischen Kirchenstiftung beauftragte Planerin, Frau Architektin Anders, erläutert das Vorhaben. In der sich anschließenden ausführlichen Beratung wird angesichts der als hoch empfundenen Kosten mehrfach auf die Erforderlichkeit einer Deckelung des Zuschusses hingewiesen.


Anwesend:

15

/ mit

14

gegen

1

Stimme