Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Die im Rechnungsjahr 2008 angefallenen überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.

 

Die Jahresrechnung 2008 wird in der Fassung vom 17.07.2009 festgestellt.

 

 


Sachverhalt:

 

Gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) stellt der Gemeinderat die Jahresrechnung nach Durchführung der der örtlichen Prüfung alsbald fest.

 

Der gemeindliche Rechnungsprüfungsausschuss hat die Jahresrechnung 2008 in sechs Sitzungen vom 20.01.2010 bis 07.04.2010 geprüft. Die Verwaltung hat sich zu den im Prüfungsbericht beschriebenen Feststellungen mit Schreiben vom 02.08.2010 ge­genüber dem Ausschuss geäußert und ihre Sicht der Dinge dargestellt sowie künftige Beachtung zugesichert. Mit Schreiben vom 16.12.2010 wurde der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses vorgelegt.

 

Nachdem der Bericht zur Rechnungsprüfung 2008 keine Unstimmigkeiten aufzeigt, die das Abschlussbild unmittelbar berühren oder die nach Art. 102 Abs. 3 GO noch einer weiteren Aufklärung bedürften, ist nunmehr über die Feststellung zu beschließen.

 


Anwesend:

16

/ mit

14

gegen

0

Stimmen

(Erster Bürgermeister Greif nimmt wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Beratung und Abstimmung teil; GRM Horner ist nicht im Sitzungssaal anwesend.)